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Joints zum Dessert

ID: 1913464

(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung im Gaststätten-und Hotelgewerbe prüften 61 Zöllner
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)
am Freitag den 08.06.2018 in Ostbrandenburg über 70 gastronomische
Einrichtungen. Unterstützt wurden die Zöllner dabei von Kräften der
Ausländerbehörden, Finanzämtern und der Bundespolizei.

Hierbei wurden 24 Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen sowie
zahlreiche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche
Meldepflichten festgestellt.

In 14 Betrieben wurden Sachverhalte festgestellt, welche den
Verdacht eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz nahelegen. Hier
sind weitere Prüfungen erforderlich. Bei einem Betrieb in Cottbus
wurden Cannabispflanzen gefunden.

Zusatzinformation Aktuell liegt der allgemeine gesetzliche
Mindestlohn bei 8,84 EUR pro Stunde. In Betrieben der Gastronomie
gilt ferner die Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigte vor Beginn der
Beschäftigung sofort zur Sozialversicherung anzumelden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/563-1180
E-Mail: presse.hza-ff(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.06.2018 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Frankfurt (Oder)



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