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Landespolizei Schleswig-Holstein startet Pilotprojekt Bodycam am 15.06.2018

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(ots) - Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird ab dem
15.06.2018 für ein Jahr den Einsatz von Körperkameras ("Bodycams") im
Rahmen eines Pilotprojektes testen.

Vor dem Hintergrund eines anhaltend hohen Gewaltniveaus gegenüber
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten erfolgte in den
vergangenen zwei Jahren bereits eine Verbesserung der persönlichen
Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten im Land. Darüber hinaus
wird nun im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes erprobt, ob und
wie durch den Einsatz der Körperkameras insbesondere die Anzahl der
Übergriffe auf Polizeibeamte gesenkt werden kann. Darüber hinaus gilt
es zu testen, inwieweit die mobile Videoüberwachung als Mittel der
visuellen Beweissicherung geeignet ist, um einerseits Beteiligte
einer polizeilichen Maßnahme vor ungerechtfertigten
Eingriffsmaßnahmen, aber auch vor ungerechtfertigter Strafverfolgung
zu schützen und anderseits ggf. die Aufklärung von Straftaten
deutlich zu erleichtern.

Der Verantwortliche Projektleiter, Polizeidirektor Axel Behrends,
stellte nun das Pilotprojekt am Donnerstag, den 14.06.2018, im
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein der Öffentlichkeit vor.

Wo kommen die Bodycams zum Einsatz? Drei Dienststellen der
Landespolizei beteiligen sich an dem Pilotprojekt. Dies sind das 2.
PR Lübeck, das 4. PR Kiel und die 1. Einsatzhundertschaft aus Eutin.
Bei den genannten Polizeirevieren soll die Bodycam im Rahmen der
täglichen Einsatzwahrnehmung als präventivpolizeiliche Maßnahme u.a.
auch in Kontrollsituationen Anwendung finden, bei denen aufgrund der
Gesamtumstände mit einer Gefährdung für die Polizeikräfte oder
unbeteiligte Dritte zu rechnen ist. Die landesweit einsetzbaren
Kräfte der 1. Einsatzhundertschaft werden die Bodycam insbesondere
bei öffentlichen Veranstaltungen mitführen. Dazu zählen neben den




Vergnügungs- und Open-Air-Veranstaltungen ("Kieler Woche",
"Travemünder Woche", "Wacken Open Air" pp.) auch Fußballbegegnungen
und größer angelegte Kontrollmaßnahmen zur Gefahrenabwehr innerhalb
Schleswig-Holsteins. Nur Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig
bereit erklärt haben, die Kamera zu tragen, wirken bei dem
Pilotprojekt mit.

Wo kommen die Bodycams zum Einsatz? Der Einsatz der Bodycams
erfolgt ausschließlich an öffentlich zugänglichen Orten. Dabei
handelt es sich um dem öffentlichen Verkehr gewidmete Bereiche oder
solche, die nach dem erkennbaren Willen des Berechtigten von
jedermann genutzt oder betreten werden können (z.B. Gaststätten,
Diskotheken, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel pp.). Die
Nutzung von Bodycams in Privatwohnungen oder im Rahmen von
Demonstrationen ist nicht vorgesehen.

Welche Technik nutzt die Landespolizei für das Pilotverfahren? Für
das Pilotverfahren sind 40 Kameras der Marke "Reveal D3" beschafft
worden. Hinzu kommen Ladestationen, Klett-Schriftzüge zur
Kennzeichnung und IT-Ausstattung zur Auswertung und Sicherung von
Aufnahmen.

Das für das Pilotverfahren gewählte Kameramodell beinhaltet einen
Frontmonitor, in dem sich videografierte Personen sehen können. Neben
der Transparenz der dienstlichen Handlung hält dies dem Betroffenen
im wahrsten Sinne des Wortes auch den Spiegel vor.

Ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
eingebunden? Das ULD begleitet das laufende Pilotprojekt und wird im
Rahmen seiner Zuständigkeit die Videoaufnahmen aus den Bodycams
sichten. Im Vorwege erfolgte bereits eine Einbindung des ULD zur
Vorbereitung des Pilotverfahrens.

Auf welcher Rechtsgrundlage kommen die Bodycams zum Einsatz? Der
Einsatz von Videokameras zur Gefahrenabwehr durch die Polizei wird
durch § 184 Abs. 3 LVwG legitimiert. Danach ist es bei polizeilichen
Maßnahmen zum Schutz der Polizei oder eines Dritten möglich, Bild-
und Tonaufnahmen anzufertigen. Dies muss offen erfolgen, also für den
Aufgenommenen erkennbar sein. In Ausgestaltung der Vorschrift des §
184 LVWG sind die örtlichen und sachlichen Voraussetzungen für das
Aufzeichnen und Speichern der Bild- und Tondaten sowie das
Pre-Recording in einer verbindlichen Handlungsanweisung im Detail
definiert und klar bestimmt.

Woran kann man erkennen, ob gefilmt wird? Die Videoaufzeichnung
erfolgt offen, also für jedermann erkennbar. Die Einsatzkräfte, die
eine Bodycam tragen, sind daher eindeutig gekennzeichnet. Dazu wird
ein Klettschriftzug "Video" an der Außentragehülle bzw. an der
Uniform angebracht. Außerdem verfügt das ausgewählte Bodycam-Modell
über einen Farbmonitor, der dem Betroffenen die Videoaufzeichnung
anzeigt. Der Start der Aufnahme wird zudem optisch und akustisch
signalisiert.

Was bedeutet Pre-Recording? Der Begriff Pre-Recording bezeichnet
eine Voraufzeichnung. Technisch bedeutet dies, dass bei Auslösen des
Aufnahmeknopfes zusätzlich die letzten Sekunden vor der Aktivierung
der Aufnahme hinzugefügt werden. Es ist zu prognostizieren, dass sich
gerade in diesem Zeitraum die entscheidende eskalierende Szene, die
zur Anordnung der Videoaufzeichnung geführt hat, abgespielt haben
dürfte. Außerdem wird somit ebenfalls die Anordnung selbst enthalten
sein. Die Aufnahme kann aber auch der Beweissicherung dienen, z.B.
bei einer vorangegangenen Beleidigung oder einem unvermittelten
Angriff. Die Dauer der verschlüsselten Voraufzeichnung ist auf 30
Sekunden begrenzt. Eine dauerhafte Aufzeichnung während der Streife
oder gar einer gesamten Schicht ist nicht vorgesehen.

Wird auch Ton aufgezeichnet? Die Bodycam zeichnet neben dem Bild
in HD-Qualität ebenfalls den Ton auf. Neben den Bildaufnahmen gehören
Tonaufnahmen zur relevanten Dokumentation einer Situation.

Wie lange werden Aufnahmen gespeichert und wann werden sie
gelöscht? Videoaufnahmen unterliegen gem. § 184 Abs. 3 LVwG einer
Löschfrist von maximal drei Tagen. Abweichend hiervon kann länger
gespeichert werden, wenn die betroffene Bürgerin/der betroffene
Bürger dies wünscht oder die Aufnahme der Strafverfolgung dient.

Wie geht es nach dem Pilotversuch weiter? Das Landespolizeiamt
legt am Ende der Erprobungszeitraumes einen Erfahrungsbericht vor.
Dieser enthält unter anderem Erfahrungsrückmeldungen der
Bodycam-Träger, statistische Auswertungen zu Gewaltvorfällen während
des Projektzeitraumes und eine Bewertung zu den praktischen
Erkenntnissen über die Tauglichkeit und Wirksamkeit der Bodycam.
Damit wird die Grundlage für eine abschließende Entscheidung über die
Einführung oder Nicht-Einführung der Bodycam bei der Landespolizei
Schleswig-Holstein geschaffen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: 0431/ 160 61420
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa(at)polizei.landsh.de

Original-Content von: Landespolizeiamt, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.06.2018 - 15:04 Uhr
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