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Zusammenarbeit zwischen Polizeipräsidium Mainz und Westhessen bei Vermisstensuche und Tötungsdelikt an Susanna F.

ID: 1913763

(ots) - Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an
der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz führt das Polizeipräsidium (PP)
Westhessen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden das
Ermittlungsverfahren. Daher ergehen Auskünfte zum laufenden
Ermittlungsverfahren ausschließlich über die Staatsanwaltschaft
Wiesbaden.

Nachdem sich die polizeilichen Erkenntnisse im Verlauf des Falles
verdichten und ergeben, dass nicht nur die Suche nach Susanna F.,
sondern auch der Ermittlungsschwerpunkt in Wiesbaden liegen, erfolgt
am 30. Mai 2018 die Übergabe des Vermisstenfalls und der
vollständigen Ermittlungsakte vom PP Mainz an das PP Westhessen. Mit
Beginn der Vermisstenanzeige bis zur Übernahme des Falles durch das
PP Westhessen am 30. Mai 2018 standen beide Behörden fast täglich im
Informationsaustausch, um Erkenntnisse zum Aufenthalt der Vermissten
zu gewinnen. Ab diesem Zeitpunkt informiert das PP Westhessen die
Öffentlichkeit und leitet weitere Such- und Fahndungsmaßnahmen ein.
Diese Maßnahmen wären bei einer weiteren Zuständigkeit des PP Mainz
selbstverständlich auch hier getroffen worden.

Zunächst möchte das PP Mainz eine große Betroffenheit und das
Mitgefühl gegenüber den Angehörigen von Susanna F. ausdrücken. Die
tief empfundene Anteilnahme gilt auch gegenüber der jüdischen
Gemeinde in Mainz. Gleichwohl ist es das Recht von Angehörigen eines
vermissten Mädchens, polizeiliche Maßnahmen kritisch zu hinterfragen.
Es kann dabei eine Wahrnehmung entstehen, dass möglicherweise nicht
alles Notwendige getan wurde, um Susanna F. wiederzufinden. Wir
bitten jedoch vorab um Verständnis, dass aus ermittlungstaktischen
Gründen nicht alle Einzelheiten aus der Vermisstensachbearbeitung
vollumfänglich dargestellt werden können.

Am späten Abend des 23. Mai 2018, einen Tag nach dem Verschwinden




von Susanna F., wird das Mädchen von ihrer Mutter beim PP Mainz als
vermisst gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt wird auch erstmals ihr
zurückliegendes Fernbleiben von Zuhause und von der Schule bekannt.
Unmittelbar im Anschluss an die Aufnahme der Vermisstenanzeige hat
die Kriminalpolizei Mainz zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet
um Susanna F. aufzufinden: Unter anderem hat der Kriminaldauerdienst
die Vermisste zur Fahndung in einer Fahndungsdatenbank
ausgeschrieben. Diese Daten werden bei Personen-kontrollen
abgeglichen und ermöglichen damit eine schnelle Feststellung, ob
Personen als "vermisst" gemeldet sind oder gesucht werden. Zudem ist
durch die Führungszentrale eine regionale und überregionale
Funkfahndung ausgestrahlt worden. Umliegende Krankenhäuser sind
telefonisch auf eine mögliche Behandlung von Susanna F. nach einem
potenziellen Unfall überprüft worden. Ebenso wurde Susanna F. mit dem
Hinweis "vermisst" in der bundesweiten Datenbank INPOL eingestellt.
Diese Daten werden etwa bei Kontrollen an einer Grenze, an Bahnhöfen
oder anderen Plätzen abgeglichen. Darüber hinaus wurden in Mainz und
Wiesbaden polizeiliche "Funkfahndungen" mit der Beschreibung der
Vermissten ausgestrahlt und Krankenhäuser überprüft.

Bei der Anzeigenerstattung wird bekannt, dass Susanna F. sich auch
in Wiesbaden aufhalten könnte. Daher beginnt zu diesem Zeitpunkt die
Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Westhessen und eine
Einbindung in die Fahndungsmaßnahmen. Einen Tag nach
Anzeigenerstattung, am frühen Donnerstagmorgen, erfolgen weitere
Ermittlungen durch das Fachkommissariat K1. Durch Befragungen von
Personen im Umfeld der Vermissten werden weitere Erkenntnisse über
verschiedene Kontaktpersonen und das Freizeitverhalten von Susanna F.
erlangt. Ebenso werden Inhalte von WhatsApp-Nachrichten analysiert.
Die dabei erlangten Informationen deuten auf einen regelmäßigen
Aufenthalt von Susanna F. im Bereich Wiesbaden hin. In enger
Abstimmung führen Polizeikräfte der Polizeibehörden in Mainz und
Wiesbaden zahlreiche Abklärungen und Ermittlungen - schwerpunktmäßig
in Wiesbaden - durch, die jedoch zu diesem Zeitpunkt erfolglos
bleiben.

Die Kriminalpolizei Mainz nimmt angezeigte Vermisstenfälle,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sehr ernst und mit der
gebotenen Sensibilität entgegen. Die Aufnahme von Vermisstenanzeigen
erfolgt nach einem standardisierten Verfahren. Jeder Vermisstenfall
wird individuell als Einzelfall betrachtet und akribisch bearbeitet.
In jedem einzelnen Fall werden die aktuell vorliegenden Informationen
bewertet und eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Hierauf basierend
trifft die Polizei alle rechtlich zulässigen und notwendigen
Maßnahmen. Viele der in Zusammenhang mit einer Vermisstensuche
stehenden Maßnahmen sind für Außenstehende jedoch nicht wahrnehmbar,
da sie nicht öffentlich kommuniziert werden um den Ermittlungserfolg
nicht zu gefährden.

Das Kommissariat 1 der Kriminaldirektion Mainz hat in 2017
insgesamt 858 Vermisstenmeldungen bearbeitet. Darunter 65 Meldungen,
die Kindern betrafen und 699 Vermisstenmeldungen von Jugendlichen.
Selbstredend fallen verschiedene Kinder und Jugendliche häufiger und
mit mehreren Vermisstenmeldungen auf. Daher ist die Zahl an
"Vermisstenmeldungen" nicht mit der absoluten Zahl vermisster Kinder
und Jugendlicher gleichzusetzen. In allen Fällen, auch wenn sie
bereits mehrfach als vermisst gemeldet wurden, werden in jedem
Einzelfall Gefährdungsbewertungen und Abwägungen hinsichtlich der
rechtlich zulässigen und tatsächlich gebotenen Ermittlungsmaßnahmen
vorgenommen. Weit überwiegend kehren die Betroffenen in ihren
gewohnten Lebenskreis zurück und die Maßnahmen werden zurückgenommen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.06.2018 - 15:30 Uhr
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