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Zoll prüft im Hotel- und Gaststättengewerbe;

50 Unregelmäßigkeiten festgestellt

ID: 1913878

(ots) -
Am 8. Juni 2018 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel-
und Gaststättengewerbe statt. Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte
sich daran mit 44 Beamtinnen und Beamten. Ziel der Überprüfung war
die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von den Standorten
Osnabrück, Nordhorn und Lohne befragten Arbeitnehmer in verschiedenen
Betrieben in Hotels und Gaststätten nach ihren
Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und
Aufenthaltstitel.

Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 50 Fällen Unstimmigkeiten
ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret ergaben sich
dabei in 11 Fällen Anhaltspunkte dazu, dass die Betriebe den
vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlen. Wegen möglichem
Sozialleistungsbetrug wird in sieben Fällen ermittelt. Darüber hinaus
besteht in 26 Fällen die Vermutung, dass gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.
Weiterhin fehlten bei sechs nicht-EU-angehörigen Arbeitnehmern die
erforderlichen Arbeitsgenehmigungen.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere
Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 15.06.2018 - 07:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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