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Wenn Gegenstände fliegen lernen - ist irgendwas schief gelaufen

ID: 1913934

(ots) -
Wer sich nicht täglich mit dem Thema Ladungssicherung beschäftigt,
für den kann eine Urlaubsreise, bei der es reichlich Gepäck zu
verstauen gibt, zu einer echten Herausforderung werden. Dabei auf
Lücke zu setzen wäre grob fahrlässig, nicht nur im Sinne der
drohenden Strafen, sondern vor allem in Bezug auf die eigene
Sicherheit und Gesundheit. Dabei ist das Thema Ladungssicherung kein
Buch mit sieben Siegeln, sondern mit etwas Interesse für jedermann
verständlich.

*

Die rechtliche Situation

Schon in der Fahrschule sind wir alle über eine solche oder
ähnliche Prüfungsfragen gestolpert und mussten angeben, welche
Antwortalternativen richtig sind:

Der Fahrer ist verantwortlich, dass:

1) Die Ladung verkehrssicher verstaut ist

2) Er in der Sicht und Bedienung des Fahrzeuges nicht behindert
ist

3) Das Fahrzeug nicht überladen ist.

Welche Antwortmöglichkeiten stimmen? Alle!

Der Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung, der die
Ladungssicherung regelt, geht sogar noch weiter:

"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie
Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie
selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht
verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder
vermeidbaren Lärm erzeugen können."

Ergo: Nichts darf wackeln, rutschen, Lärm verursachen. Eine echte
Herausforderung, vor allem für diejenigen, die nicht tagtäglich mit
dem Thema Ladungssicherung beschäftigt sind. Aber die Vorschriften
zur Ladungssicherung gelten aus gutem Grund eben nicht nur für die
Fahrer von LKW oder anderen Großfahrzeugen, sondern eben auch für den
Privatmann im eigenen PKW.

*

Ein Beispiel

Das 30 bis 50fache Eigengewicht entwickelt ein Gegenstand bei




einem Aufprall mit 50 km/h. Schon der kleinste Gegenstand kann damit
zum tödlichen Geschoss werden, wenn er bei einem Aufprall nach vorne
geschossen kommt. Eine zehn Kilo schwere Kühlbox ungesichert auf der
Rücksitzbank kommt Fahrer und Beifahrer also mit einer halben Tonne
Gewicht entgegen. Selbst wenn sie "nur" gegen die Lehne des Sitzes
knallt, kann sie erhebliche Wirbelsäulenverletzungen verursachen.

*

So geht´s besser

- Weniger ist mehr. Versuchen sie sich auf die wichtigsten
Reisebegleiter zu beschränken. Das spart auch Sprit!

- Auf die zulässige Zuladung im Fahrzeugschein achten und nicht
vergessen, dass auch die Mitfahrer als "Zuladung" gelten.

- Schwere Gegenstände nach unten packen und möglichst direkt gegen
die Rücksitze schieben, damit sie keinen "Schwung" nach vorne
holen können.

- Gepäcknetze oder Gitter verwenden, um den Laderaum vom
Fahrgastraum zu trennen.

- Wer kein Gitter hat, der sollte nie höher als bis zur Oberkante
der Sitzlehne laden. Dabei geht es nicht nur darum, den Flug der
Gegenstände zu verhindern, sondern auch um eine gute Sicht des
Fahrers nach hinten.

- Die Ladung im Kofferraum am besten mit einer Decke abdecken und
dann mit Zurrgurten sichern, so können auch Kleinteile nicht
umherfliegen und die Ladung bleibt auch bei Ausweichmanövern an
ihrem Platz und bringt das Auto nicht zusätzlich ins Schleudern.

- Vorsicht mit Spielzeug, Getränken und Co. im Fahrgastraum. Lose
Gegenstände, wie eine Glasflasche, können bei einem Unfall eine
erhebliche Verletzungsgefahr darstellen. Auch bei Spielzeugen
sollte auf schwere und spitze Gegenstände verzichtet werden. Und
was gerade nicht gebraucht wird sollte in der Seitentür oder dem
einem Staufach verwahrt werden.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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