Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis: Auffahrunfall auf der B 535 - ein Beteiligter leicht verletzt - Sachschaden ca. 40.000 Euro - kilometerlanger Rückstau im Berufsverkehr
(ots) - Bei einem Auffahrunfall
auf der B 535 am Donnerstag gegen 15.20 Uhr wurde ein Beteiligter
leicht verletzt. Der Fahrer eines 7-Tonner-Lkw fuhr von Mannheim in
Richtung Schwetzingen, als er aufgrund eines technischen Defekts etwa
200 Meter vor der Ausfahrt Plankstadt-Nord liegen blieb. Er fuhr an
den rechten Fahrbahnrand und schaltete die Warnblinkanlage ein. Ein
nachfolgender Fahrer eines Renault-Klein-Lkw erkannte die Situation
zu spät, prallte ungebremst ins Heck und schob den 7-Tonner etwa 20
Meter weiter. Der Fahrer des Renault wurde mit leichten Verletzungen
in eine Heidelberger Klinik eingeliefert. An den beiden Lkw entstand
Sachschaden in Höhe von ca. 40.000 Euro. Während der Unfallaufnahme
und der aufwändigen Bergung der Fahrzeuge bildete sich im
Berufsverkehr ein kilometerlanger Rückstau. Gegen 17.30 Uhr konnten
beide Fahrstreifen wieder frei gegeben werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dieter Klumpp
Telefon: 0621 174-1105
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.06.2018 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1914249
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MA
Stadt:
Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis: Auffahrunfall auf der B 535 - ein Beteiligter leicht verletzt - Sachschaden ca. 40.000 Euro - kilometerlanger Rückstau im Berufsverkehr"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).