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Rollerdiebstahl;

2500 Euro Schaden am Stromkasten;

Völlig falsch!Weitergabe der Telefonnummer reicht nicht - Unfallflucht

ID: 1914574

(ots) - Marburg - Rollerdiebstahl

Da hatte ein Dieb am Freitag, 16. Juni leichtes Spiel.- Aufgrund
einer Unachtsamkeit des Fahrers, war der Diebstahl des weißen IRON -
Rollers ein Kinderspiel. Das Zweirad, Typ Explorer im Wert von 700
Euro, stand mit steckendem Schlüssel in der Bahnhofstraße. Der
Diebstahl war zwischen 10 und 10.40 Uhr. Bislang tauchte das Gefährt
mit dem Versicherungskennzeichen mit den Zahlen 202 und drei
Buchstaben noch nicht wieder auf. Wer kann sachdienliche Hinwiese zu
dem Diebstahl und/oder zum Verbleib des Rollers machen? Polizei
Marburg, Tel. 06421/406-0.

Biedenkopf - 2500 Euro Schaden am Stromkasten

Am Freitag, 15. Juni, stellten die Stadtwerke Biedenkopf am Radweg
Bachgrundstraße zum Obermühlsweg einen Schaden an einem Stromkasten
fest. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 2500 Euro. Eine Tatzeit
lässt sich bislang nicht einschränken. Aufgrund des Spurenbildes ist
von einer mutwilligen Sachbeschädigung auszugehen. Die Polizei
ermittelt entsprechend und bittet um sachdienliche Hinweise. Polizei
Biedenkopf, Tel. 06461/9295-0.

Marburg - Völlig falsch!

Die Art und Weise wie sich eine beteiligte Autofahrerin nach einem
Unfall verhielt, ist absolut nicht empfehlenswert, gesetzwidrig und
nunmehr mit Konsequenzen verbunden. Ihr droht sogar der Entzug des
Führerscheins. Der Unfall war am Donnerstag, 14. Juni, gegen 17.20
Uhr, in der Biegenstraße vor der Baustelle. Ein 30 Jahre alter
Golffahrer bremste verkehrsbedingt ab, die nachfolgende Marburgerin
fuhr auf und verursachte am Heck des Golfs eine Delle und einen
Defekt an der Kennzeichenbeleuchtung. Mit der Äußerung, es handele
sich wohl um eine Bagatelle und mit dem Hinweis auf die im Auto
mitfahrenden Kinder verweigerte sie die Herausgabe ihrer Personalien.
Unter der einzig preisgegebenen Mobilfunknummer war sie dann bis zum




nächsten Tag nicht erreichbar, sodass die Polizei ins Spiel kam, die
nunmehr wegen Unfallflucht ermittelt. Die Pflichten des
Unfallbeteiligten sind im Gesetz eindeutig geregelt. Jeder
Unfallbeteiligte muss seine Personalien bekanntgeben - die bloße
Weitergabe der telefonischen Erreichbarkeit reicht ebenso wenig, wie
das bloße Hinterlassen eines Zettels an der Windschutzscheibe. "Die
Statistik der Verkehrsunfälle zeigt jährlich, dass in
Marburg-Biedenkopf gut jeder vierte polizeilich aufgenommene Unfall
eine Verkehrsunfallflucht ist. Unfallflucht ist unabhängig vom
entstandenen Schaden kein Kavaliersdelikt und keine Bagatelle,
sondern immer eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Eine
Unfallflucht zieht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich und
führt regelmäßig auch zum Entzug des Führerscheins."

Martin Ahlich




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Raiffeisenstraße 1
35043 Marburg
Telefon: 06421-406 120
Fax: 06421-406 127

E-Mail: poea-mr.ppmh(at)polizei.hessen.de
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Datum: 15.06.2018 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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