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Tiefer, härter, kaputt

ID: 1915347

(ots) -
Freitag, zwischen 9 und 16 Uhr, führten Polizeibeamte an der B229
in Lüdenscheid Kontrollen durch. Hauptzielrichtung war das Thema
Ablenkung durch Smartphones etc. Im Überwachungszeitraum stellte die
Polizei neben insgesamt 15 "Handyverstößen" auch weiteres fest.
Darunter drei fehlende Sicherheitsgurte sowie eine bei Rotlicht
überfahrene Kreuzung.

Einen Fahrradfahrer erwartet nun eine Strafanzeige. Anlass war
eigentlich, dass er wegen des Telefonierens auf dem Fahrrad auffiel.
Bei der Feststellung seiner Personalien wurde auch das hochwertig
erscheinende Fahrrad überprüft. Das Fahrrad hatte offenbar schon viel
gesehen, denn es lag in Berlin als gestohlen ein. Das bereits im Mai
2016 entwendete Rad wurde sichergestellt.

Gegen 11.55 Uhr befuhr ein in Unna zugelassener Golf GTI (Foto)
den Überwachungsbereich. Der Fahrer fuhr ebenfalls mit einem
Smartphone in der Hand in die Kontrollstelle. Schnell fiel den
Beamten auf, dass die Tuningmaßnahmen am GTI nicht den Vorschriften
entsprachen. Der PKW war massiv tiefer gelegt. Ebenso unzulässig: die
verbaute Rad-Reifen-Kombination. Bereits am Anhalteort zeigten sich
Schleifspuren im Unterbodenbereich und im Radhaus. Auch die
Geräusche, die der Wagen von sich gab, schrien förmlich nach einer
genauen Überprüfung. Das Fahrzeug wurde bei einer technischen
Prüfstelle vorgeführt. Hier sorgte der Zustand des Pkw nur für
Kopfschütteln bei den erfahrenen Sachverständigen. Sie stellten fest,
dass sich die unzulässig verbauten Federn (Foto) wegen der fehlenden
Vorspannung mühelos mit bloßer Handkraft entnehmen ließen. Dieser
Mangel sowie die zahlreichen Kratz- und Aufsetzspuren, die
unzulässige Klappenauspuffanlage und die daraus resultierenden
Geräuschemissionen führte dann im Ergebnis zur Feststellung:
"Verkehrsunsicher!". Die Kennzeichen des Pkw wurden noch an Ort und




Stelle sichergestellt. Wie tief der Wagen lag zeigte sich beim
Verlassen der Prüfstelle. Am Ende der Hebebühne fuhr sich der PKW
fest. Teile des Unterbodens rissen ab. Die sog. "Bodenfreiheit"
betrug stellenweise weniger als 4 Zentimeter (Foto).

Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von ca. 350 Euro. Gegen
den Fahrzeughalter (der Vater des Mannes) wird ebenfalls Anzeige
erstattet.




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Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder 1221
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Datum: 18.06.2018 - 07:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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