Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
(ots) - Am frühen Freitagabend (15. Juni)
erhielt eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Grevesmühlen
den Auftrag, sich zur Grevesmühlener Parkstraße zu begeben, da dort
ein Jugendlicher auf dem Boden liegen und sich übergeben soll. Bei
besagtem Jugendlichen handelte es sich um einen 14-jährigen
alkoholisierten Jungen. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von
über einem Promille. Die Polizisten zogen einen RTW hinzu. Deren
Besatzung stellte folgend fest, dass eine weitere medizinische
Behandlung nicht erforderlich war. Die Beamten nahmen den jungen Mann
in Obhut und übergaben ihn in der Dienststelle seiner Mutter. Ersten
Ermittlungen zufolge hatte der Jugendliche den Alkohol von einem
18-Jährigen erhalten. Gegen diesen wurde ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das
Jugendschutzgesetz eingeleitet.
In der Bürgermeisterhauptstraße in Wismar stellten Wismarer
Polizeibeamte einen leicht alkoholisierten 13-Jährigen und einen
ebensolchen 15-Jährigen in einer Gruppe Jugendlicher fest. Woher die
jungen Leute die Getränke hatten, konnte vor Ort bislang nicht
ermittelt werden. Die Beamten nahmen die zwei mit zur Dienststelle,
wo sie später ihren Erziehungsberechtigten übergeben wurden. Auch in
diesem Fall erstattete die Polizei Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen
Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.
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Datum: 18.06.2018 - 14:05 Uhr
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