Pole kann Freiheitsstrafe abwenden
(ots) - In der Nacht zum Montag (18. Juni 2018) konnte ein
Pole nach Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR eine
Ersatzfreiheitsstrafe gerade noch abwenden.
Bundespolizisten hatten den 29-Jährigen zuvor in der Nähe der
Autobahn BAB 4 bei Görlitz festgenommen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen des
unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den Verurteilten vorlag.
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Datum: 18.06.2018 - 15:09 Uhr
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