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Pole kann Freiheitsstrafe abwenden

ID: 1916100

(ots) - In der Nacht zum Montag (18. Juni 2018) konnte ein
Pole nach Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR eine
Ersatzfreiheitsstrafe gerade noch abwenden.

Bundespolizisten hatten den 29-Jährigen zuvor in der Nähe der
Autobahn BAB 4 bei Görlitz festgenommen.

Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen des
unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den Verurteilten vorlag.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 48 17 43
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
twitter: (at)bpol_pir
www.bundespolizei.de

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Datum: 18.06.2018 - 15:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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