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Sondermeldung zur Betrugsmasche "Unseriöse Schlüsseldienste"

ID: 1916661

(ots) - Unseriöse Schlüsseldienste treiben
ihr Unwesen

Innerhalb der letzten Wochen und Monate kam es immer wieder zu
Mitteilungen an die Polizei, dass es bei Einsätzen von
Schlüsseldiensten im Hochtaunuskreis, aber auch anderen Landkreisen,
zu exorbitant hohen Rechnungen für die zuvor erbrachte Leistung kam.
Der mutmaßlich von Seiten des Schlüsseldienst-Mitarbeiters
verwirklichte Straftatbestand des Wuchers schien vorzuliegen.

Die Abläufe ähneln sich in den polizeilich bekannt gewordenen
Fällen. Nachdem sich Personen, nicht selten im fortgesetzten
Lebensalter, versehentlich aus ihren Häusern oder Wohnungen
ausgeschlossen hatten, stellte sich die Frage, wie das Dilemma gelöst
werden kann. Die Betroffenen selbst oder kontaktierte Nachbarn oder
Freunde wussten Rat und suchten über eine Internet-Suchmaschine nach
einem Schlüsseldienst. Als Suchtreffer wurden in der Folge dann
Firmen aufgeführt, hinsichtlich derer suggeriert wird, dass es sich
dabei um ortsansässige oder zumindest in der Umgebung befindliche
Unternehmen handelt, was letztlich aber nicht der Fall ist.
Anschließend werden innerhalb von Telefonaten durch die
Hilfesuchenden erste Informationen zu entstehenden Kosten eingeholt,
die dem ersten Eindruck zufolge als durchaus üblich erschienen.
Beispielsweise wurden die Kosten für eine Türöffnung zur Nachtzeit am
Wochenende mit einer Summe deutlich unterhalb von 400 Euro
veranschlagt. Diese Summe wurde aber durch den vor Ort erscheinenden
Monteur des Schlüsseldienstes wesentlich erhöht, bis hin zu einem
Wert oberhalb von 1.500 Euro. Als weiterer, sehr variabler
Kostenfaktor zeigte sich in vielen Fällen das von dem hinzugezogenen
Schlüsseldienst eingebaute Schloss. So wurden in vielen Fällen
einfachste Türschlösser, Preis im Handel etwa 20 Euro, eingesetzt,
dafür dann aber eine Summe von bis zu 700 Euro in Rechnung gestellt.




Diese Kombination führte in mehreren Fällen dazu, dass für eine
Türöffnung am Wochenende und / oder zur Nachtzeit, letztlich Kosten
in Höhe von mehr als 2.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Bekannt
gewordener Höchstpreis war in einem Fall die Summe von 3.300 Euro.

Ratsame Vorgehensweise wäre, dass bei einer Internetsuche
(beispielsweise über die Seite www.gelbeseiten.de) nach einem
tatsächlich bekannten Schlüsseldienst aus der Nähe geschaut und nicht
gleich der erstbeste Anbieter ausgewählt werden sollte. Nicht selten
machen unseriöse Anbieter mit Aufklebern neben den Klingelschildern
eines Mehrfamilienhauses Werbung für sich. Auch Anbieter im
Telefonbuch, die mit "AAA" anfangen, um damit ganz vorne im
Branchenbuch zu stehen und große Anzeigen geschaltet haben, sind
meist nicht seriös.

Vereinbaren Sie mit dem Schlüsseldienst direkt einen fixen Preis,
inklusive Anfahrtskosten (eine Ortsvorwahl ist noch kein Garant für
niedrige Anfahrtskosten - deswegen unbedingt danach fragen!) - und
das am besten unter Zeugen. Damit der Anbieter den Preis richtig
kalkulieren kann, ist es ratsam konkret zu schildern, was passiert
ist und was für den Schlüsseldienst zu tun ist. Teilen Sie dabei auch
mit welche Art von Schloss betroffen ist. Wichtiges Detail ist ebenso
auf gegebenenfalls anfallende Feiertags- oder Nachtzuschläge zu
achten! Zur Orientierung: In Hessen liegt der Preis laut einer
Umfrage der Verbraucherzentrale an Werktagen im Schnitt bei 71,60
Euro. Nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen bei 130,26 Euro. Liegt
ein Anbieter deutlich darüber oder will den Preis vorab nicht nennen:
Rufen Sie den nächsten Anbieter an. Preise miteinander zu vergleichen
ist durchaus ratsam.

Ist die Arbeitsleistung vollbracht, unterschreiben Sie die
Rechnung erst, nachdem Sie diese genau geprüft haben. Sollte ein
Punkt enthalten sein, der vorab nicht besprochen wurde, streichen Sie
diesen. Eine Barzahlung sollte erst nach Vorlage einer detaillierten,
den Vereinbarungen entsprechenden Rechnung erfolgen.

Falls es Probleme mit der Rechnung gibt oder falls der Handwerker
Sie unter Druck setzt und damit droht, die geöffnete Tür wieder zu
schließen: Kontaktieren Sie über die Notrufnummer 110 die Polizei.
Auch Nötigung ist strafbar. Entsprechend gilt: Anwesende Zeugen
können hilfreich sein.

Um erst gar nicht einen Schlüsseldienst anrufen zu müssen, kann es
helfen, einen Zweitschlüssel bei Freunden oder Familie zu
hinterlegen. Falls es zu spät ist, um noch jemanden zu wecken: Eine
Nacht im Hotel ist nicht selten günstiger als ein Schlüsseldienst.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle - KHK Hammann
Telefon: (0611) 345-1045/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 19.06.2018 - 12:03 Uhr
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