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Skateboard mit Elektroantrieb ist im Straßenverkehr unzulässig

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(ots) - Am Montagmittag ist einer Polizeistreife
auf der Breitenbachstraße ein junger Mann auf einem
Elektro-Skateboard aufgefallen, der mit etwa 30 km/h in Richtung
Korschenbroicher Straße fuhr. Der darauf fahrende 21-jährige
Mönchengladbacher steuerte das Gerät mit einer Fernbedienung. Die
Polizei weist auf folgendes hin: Das Fahren mit solchen
Elektro-Skateboards ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht
zulässig. Grundsätzlich benötigen alle Fahrzeuge, die mit einer
Geschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern fahren, eine
Betriebserlaubnis und einen Versicherungsschutz. Weiterhin ist zum
Führen von Fahrzeugen mit dieser Geschwindigkeit eine gültige
Fahrerlaubnis erforderlich. Die Beamten leiteten entsprechende
Ermittlungsverfahren gegen den 21-Jährigen ein. Das Elektroboard
wurde sichergestellt und ein beauftragter Gutachter wird nun die
tatsächliche Höchstgeschwindigkeit feststellen. (ha)




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Datum: 19.06.2018 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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