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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

ID: 1916974

(ots) -
Für das kommende Wochenende hat die Berliner Bundespolizei ein
Verbot zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a. Messer) an
verschiedenen Bahnhöfen erlassen und wird die Einhaltung entsprechend
kontrollieren.

Pro Werktag sind etwa 1,3 Millionen Menschen auf dem 327 km langen
Streckennetz der S-Bahn unterwegs. Die Anzahl festgestellter
Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend
hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die
Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und
weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von
gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas,
Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt am 22. und 23. Juni 2018 jeweils von 20 bis 6 Uhr
des Folgetages auf dem Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn-
und Fernbahnverbindungen zwischen den Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg
und Berlin-Alexanderplatz sowie allen dazwischenliegenden Bahnhöfen
(Lichtenberg - Nöldnerplatz - Ostkreuz - Warschauer Straße -
Ostbahnhof - Jannowitzbrücke - Alexanderplatz).

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Werkzeuge
auf den Bahnhöfen der betroffenen Strecke durch eine
Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt.
Dadurch soll die Begehung von Straftaten verhindert sowie Mitreisende
und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung ist
erforderlich, da es aktuell immer wieder zu strafrechtlich relevanten
Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung
gefährlicher Werkzeuge gekommen ist. Die Einhaltung des Verbotes an
den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei
überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die
Gegenstände sichergestellt werden.





Für Pressevertreter und Medienanfragen steht ein mobiles
Presseteam der Bundespolizei vor Ort zur Verfügung. Wenn Sie
beabsichtigen, in den betroffenen Bahnhöfen Dreharbeiten
durchzuführen, können Sie sich für die dafür notwendigen
Drehgenehmigungen an die Pressestelle der Deutschen Bahn AG
(E-Mailadresse: presse.b(at)deutschebahn.com) wenden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 19.06.2018 - 15:32 Uhr
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