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Urlaubszeit ist Reisezeit/

Informationen für eine "zollfreie" Rückreise

ID: 1917316

(ots) - Am 28. Juni 2018 beginnen in Niedersachsen die
Sommerferien und die Hauptreisezeit. Damit die Urlaubsfreuden nicht
durch unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr getrübt werden,
informiert der Zoll über aktuelle Regelungen zu den Reisefreimengen
und Reisemit-bringseln.

Hilfreich ist auch ein Internetbesuch. Unter www.zoll.de sind die
aktuellen Bestimmungen zu finden. Dort steht auch die kostenlose
Smartphone-App "Zoll und Reise" zum herunterladen zur Verfügung. Zur
Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine
Internet-verbindung und ist daher ideal für einen Urlaub außerhalb
der EU.

Reisefreimengen

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten für Waren zum
persönlichen Ge- und Verbrauch zum Beispiel folgende
einfuhrabgabenfreie Höchstmengen pro Person:

-200 Zigaretten (Mindestalter 17 Jahre)

-1 Liter Alkohol (Mindestalter 17 Jahre)

-andere Waren (Unterhaltungselektronik, Textilien oder Schmuck)
bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro bei Flug- und bei Seereisen und
300 Euro bei der Einreise auf dem Landweg. Bei Reisenden unter 15
Jahren gilt eine Freimenge von 175 Euro.

Übersteigt ein Einzelstück diese Wertgrenzen, muss der gesamte
Warenwert verzollt und versteuert werden. Unerheblich ist dabei, ob
es sich um ein Geschenk handelt oder ob die Ware für den privaten
Gebrauch gekauft wurde. Für die Einreise von den Kanarischen Inseln
sind nur Waren innerhalb der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei
von Einfuhrabgaben.

Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf
Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf
derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass
der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Heute sind weltweit




mehr als 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten und die daraus
gewonnenen Erzeugnisse geschützt. Der Handel mit geschützten Tieren
und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng
reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des
Falles müssen Sie mit der Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern
oder gar Strafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände besonders
geschützt sind finden Sie unter www.artenschutz-online.de
(Artenschutz im Urlaub).

Arzneimittel

Medikamente, die im Ausland gekauft wurden, dürfen ohne
Genehmigung nur in geringer Menge für den persönlichen Gebrauch
eingeführt werden.

Dabei ist zu beachten, dass Vitamin- und Mineralstoffpräparate,
die im Ausland frei verkauft werden, in Deutschland unter das
Arzneimittelgesetz fallen können.

Produktpiraterie

Der Sommer 2018 steht ganz im Zeichen der
Fußballweltmeisterschaft. Entsprechend groß wird das Angebot an
Fanartikeln, Trikots der verschiedenen Nationalmannschaften und
sonstigen Accessoires sein. Aber auch Bekleidung, Taschen und Uhren
namhafter Markenhersteller werden in Urlaubsländern zu
Schnäppchenpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele dieser
Superangebote entpuppen sich als minderwertige Artikel, die sehr
gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielweise
nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen
hergestellt.

Der Zoll empfiehlt deshalb, auf den Kauf solcher Waren zu
verzichten.

Barmittel

Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld oder
gleichgestellte Zahlungsmittel (z.B. Wertpapiere, Edelmetalle,
Sparbücher) auf Befragen von Kontrollbeamten ab einem Wert von 10.000
EUR anzuzeigen.

Beim Reiseverkehr mit Ländern außerhalb der EU sind diese ab einem
Gesamtwert von 10.000 Euro schriftlich unaufgefordert anzumelden. Wer
mitgeführte Barmittel nicht anmeldet oder unzutreffende und
unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro
geahndet werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Pressesprecher
Hans-Werner Vischer
Telefon: 0511-37414-512
E-Mail: presse.hza-hannover(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 20.06.2018 - 11:00 Uhr
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