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Erklärung zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen gegen Sief Allah H.

ID: 1917761

(ots) - Zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen gegen
Sief Allah H. wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz u.
a. kann Folgendes mitgeteilt werden:

1.Die Ermittlungen haben bislang keinerlei Anhaltspunkte für
konkrete Anschlagsplanungen ergeben. Die bisherigen Erkenntnisse
legen allerdings nahe, dass der Beschuldigte erwogen hat, einen
Sprengsatz herzustellen. Wie weit er mit der Umsetzung seines
Vorhabens gekommen ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

2.Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden bei dem
Beschuldigten insgesamt 3.150 Rizinussamen sowie 84,3 mg Rizin
sichergestellt. Rizin unterfällt als biologische Waffe dem
Kriegswaffenkontrollgesetz. Seine Wirkung ist abhängig von der Menge
des Gifts und der Art und Weise seiner Verabreichung (vgl.
Information des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de).

3.Nach den bisherigen Ermittlungen bestellte der Beschuldigte
sämtliche Rizinussamen über den Internetversandhandel. Die Teilmenge
von 2.100 Rizinussamen kann drei konkreten Bestellvorgängen
zugeordnet werden. Die Ermittlungen zur Herkunft der weiteren
Rizinussamen dauern an.

4.Darüber hinaus sind bei dem Beschuldigten weitere Utensilien
sichergestellt worden, unter anderem 250 Metallkugeln, zwei Flaschen
acetonhaltiger Nagellackentferner sowie Drähte mit aufgelöteten
Glühbirnen. Zudem wurden 950 Gramm eines grauen Pulvers
sichergestellt. Bei dem Pulver handelt es sich um eine Mischung aus
Aluminiumpulver und aus Feuerwerkskörpern stammenden pyrotechnischen
Substanzen. Sein Verwendungszweck ist noch nicht abschließend
geklärt; insoweit dauern die kriminaltechnischen Untersuchungen noch
an.

5.Es liegen bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor,
dass der Beschuldigte Mitglied einer terroristischen Vereinigung war.
Allerdings versuchte er 2017 zweimal vergeblich, über die Türkei nach




Syrien mutmaßlich zum "Islamischen Staat" auszureisen. Nach den
bisherigen Erkenntnissen stand der Beschuldigte in Kontakt mit
Personen aus dem radikal-islamistischen Spektrum. Der Inhalt ihrer
Kommunikation ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ob seine
Kontaktpersonen Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren,
wird ebenfalls gegenwärtig abgeklärt.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 20.06.2018 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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