Anklageerhebung im Entführungsfall WÜRTH
(ots) - Die Staatsanwaltschaft Gießen hat nunmehr Anklage
wegen des dringenden Verdachts des erpresserischen Menschenraubes
gegen den 48 Jahre alten Angeschuldigten erhoben. Die zuständige
Große Strafkammer des Landgerichts Gießen wird in den kommenden
Wochen anhand des umfangreichen Aktenmaterials über die Eröffnung des
Hauptverfahrens entscheiden.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Zuge der im Juni 2015
erfolgten Entführung von Markus Würth ein Lösegeld in Höhe von 3
Millionen Euro verlangt, also einen erpresserischen Menschenraub
begangen zu haben. Im Verurteilungsfalle droht dem Beschuldigten, der
sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, eine Freiheitsstrafe
von 5 bis 15 Jahren.
Der Mitte März 2018 stattgefundenen Festnahme des Tatverdächtigen
waren umfassende Ermittlungen der Kriminalpolizei in Fulda
vorausgegangen. Insbesondere wurden eine Vielzahl von Zeugen
vernommen, Funkzellendaten ausgewertet und eine
Öffentlichkeitsfahndung mit einer Stimmsequenz initiiert. Polizeilich
beauftragte Sprachwissenschaftler der Philipps-Universität Marburg
stellten letztlich fest, dass es sich bei der Stimme des
Angeschuldigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um
die Täterstimme handelt.
Der anwaltlich vertretene Angeschuldigte hat eine Tatbeteiligung
bislang bestritten. Derzeit schweigt er zu den Vorwürfen. Nach den
aktuell vorliegenden Erkenntnissen kann nicht ausgeschlossen werden,
dass in die Entführung noch weitere unbekannte Personen involviert
waren. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Weitere Presseauskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Gießen
(0641-934-3215) vor.
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Datum: 21.06.2018 - 09:34 Uhr
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