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Festnahme wegen des Verdachts der Begehung eines Kriegsverbrechens

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(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (20. Juni
2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl
gegen

den 28- jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamad C.

erwirkt. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im syrischen
Bürgerkrieg in der Provinz Idlib/Nordsyrien gemeinsam mit anderen
zwei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen grausam
und unmenschlich behandelt zu haben. Gegen ihn wurde daher Haftbefehl
wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen erlassen (§§ 8
Abs. 1 Nr. 3 VStGB, 25 Abs. 2, 53 StGB). Der Beschuldigte war gestern
im Raum Freiburg festgenommen worden. Zudem war die dortige Wohnung
des Beschuldigten durchsucht worden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Beschuldigte gemeinsam
mit anderen auf zwei in seiner Gewalt befindliche, nahezu
unbekleidete Männer, die aus seiner Sicht dem Regime des syrischen
Machthabers Bashar al-Assad zuzurechnen waren, mit einem
kabelähnlichen Gegenstand massiv eingeschlagen.

Der Beschuldigte ist gestern dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der Haftbefehl erlassen und den
Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 21.06.2018 - 16:22 Uhr
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