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Medieninformation der Staatsanwaltschaft Trier zum Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten in Prüm am 21.06.2018

ID: 1918606

(ots) - Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen
Polizeibeamten der Polizeiinspektion Prüm ein Ermittlungsverfahren
wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Kör-perverletzung,
nachdem dieser bei einem Einsatz am 21.06.1018 von der Schuss-waffe
Gebrauch machte.

Weiterhin hat sie gegen den 45 Jahre alten Mann, der bei dem
polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt wurde - einen syrischen
Staatsangehörigen, der bereits seit mehreren Jahren in Deutschland
lebt - ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung eingeleitet.

Am Vormittag des 21.06.2018 begab sich eine Streifenwagenbesatzung
der Polizeiinspektion Prüm aufgrund eines telefonischen Hinweises zu
dem Parkplatz eines Supermarkts in der Bahnhofstraße in unmittelbarer
Nähe des Prümtalradweges. Dort solle sich im Bereich des Radweges
eine verdächtige Person aufhalten, die einen Zaunpfahl mit sich führe
und auffällig umherlaufe.

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll die verdächtige
Person die beiden Polizeibeamten, nachdem diese sie angesprochen
hatten, unvermittelt mit dem Zaunpfahl attackiert haben. Hierbei
erlitt einer der beiden Beamten Verletzungen im Bereich des Armes und
der Schulter.

Der von den Schlägen getroffene Beamte soll in dem Kampfgeschehen
seine Dienstwaffe gezogen und einen Schuss abgegeben haben, der den
Angreifer im Bereich des Oberschenkels verletzte.

Der Angreifer befindet sich derzeit in stationärer ärztlicher
Versorgung im Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Nach den
derzeit vorliegenden Erkenntnissen soll dieser psychisch erkrankt
sein.

Gegen den Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, hat die
Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des
Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, in




dessen Rahmen insbesondere zu prüfen sein wird, ob der Beamte in
Notwehr gehandelt hat. Der Beamte wurde aufgrund seiner Verletzungen
im Krankenhaus ambulant behandelt.

Gegen den 45-Jährigen wird wegen des Angriffs mit dem Holzpfahl
wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Weitergehende Informationen zum Sachverhalt liegen der
Staatsanwaltschaft bisher noch nicht vor. Ergänzende Angaben können
daher auch auf Nachfrage nicht erteilt werden.

Etwaige der Polizei bislang nicht bekannte Zeugen des
Tatgeschehens werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm,
06551/9420 oder der Kriminalpolizei in Trier, 0651/97792290, zu
melden.

Rechtliche Hinweise:

Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
verletzt.

Gemäß § 32 Strafgesetzbuch handelt derjenige nicht rechtswidrig,
wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die
Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die
Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende
tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die
Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft be-deutet
mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich
tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere
Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht.

gez. (Fritzen ) Leitender Oberstaatsanwalt Staatsanwaltschaft
Trier 0651/992040




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Datum: 21.06.2018 - 17:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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