Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert zahlreiche Einfuhren von als
Taschenlampen getarnten Elektroschockern
(ots) -
Zum Schutz der Allgemeinheit wirkt der Zoll u.a. bei der
Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs von Schusswaffen
und Munition sowie bestimmten tragbaren Gegenständen, die dem
Waffengesetz unterliegen, mit.
Seit dem vierten Quartal 2017 bis heute wurden beim Hauptzollamt
Frankfurt am Main zahlreiche Einfuhrsendungen aus China mit
Elektroimpulsgeräten ohne amtliche Prüfzeichen zum Nachweis der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit sichergestellt. Diese bis heute
über 1.100 Sendungen wurden von Privatpersonen in Deutschland per
Mausklick im Internet bestellt. "Viele dieser Elektroschocker werden
von den Händlern online als handelsübliche Taschenlampen angeboten.
Es ergeben sich dann erst in der Beschreibung oder den Abbildungen
Hinweise auf eine Elektroimpulsfunktion", so Christine Straß,
Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Das
Waffengesetz verbietet den Umgang mit derartigen Waffen, somit auch
die Einfuhr solcher Geräte. Gegen die Internetbesteller wird ein
Strafverfahren eingeleitet, die Elektroschocker werden in jedem Fall
eingezogen und vernichtet.
Zusatzinformation: Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist
zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufundfamilie". Wir
bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und
Karriere.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 22.06.2018 - 09:00 Uhr
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