Zollüberprüft Gaststätten und Hotelbetriebe
(ots) -
52 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des
Hauptzollamts Rosenheim und der weiteren Standorte Traunstein und
Weilheim kontrollierten im Zuge einer bundesweiten Schwerpunktprüfung
bei über 20 Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes insgesamt
fast 80 Personen. Unterstützung erhielten die Zöllner von 3
Finanzbeamten aus Rosenheim und Miesbach.
Die Kontrollen fanden in allen Landkreisen des
Hauptzollamtsbezirks Rosenheim statt, von Landsberg am Lech bis Bad
Reichenhall und von Garmisch-Partenkirchen bis Altötting waren die
Beamten unterwegs.
Kontrolliert wurden die in den Hotel und Gaststättenbetrieben
bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, bei rund 40 Beschäftigten
konnten die Unterlagen gleich vor Ort eingesehen werden, für die
restlichen Personen wird im Nachgang noch eine
Geschäftsunterlagenprüfung erfolgen.
Die Zöllner gingen dabei Anhaltspunkten auf Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung nach und prüften insbesondere die Einhaltung
des in diesem Gewerbe geltenden Mindestlohns.
"Bis dato bestehe bei 12 Fällen der Verdacht des
Mindestlohnverstoßes, ebenso 12 Fälle des Verdachts auf Vorenthalten
von Sozialversicherungbeiträgen, davon 1 Fall mit Verdacht auf
Scheinselbständigkeit und 2 Fälle mit Verdacht auf illegale
Beschäftigung", teilte die Pressesprecherin Patrizia Kaiser zum
Ergebnis der Aktion mit.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 22.06.2018 - 09:59 Uhr
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