Zwei Geschäftsführer zu Geld- und Haftstrafe verurteilt
(ots) -
Zwei Geschäftsführer zu Geld- und Haftstrafe verurteilt
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte im Baunebengewerbe
Landkreis Schwarzwald-Baar: Wegen gemeinschaftlichen Vorenthaltens
und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen wurde ein Paar aus
Rheinland-Pfalz durch das zuständige Amtsgericht in
Villingen-Schwenningen verurteilt. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe
von 14 Monaten und die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800
Euro verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Singen ermittelten, haben die beiden Geschäftsführer
über 14 Monate hinweg mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese
jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben. Durch
diese Vorgehensweise haben die beiden Verurteilten versucht, sich
einen Vermögensvorteil durch die eingesparten Sozialabgaben zu
verschaffen.
Zwei der Mitarbeiter wurde zwar nachträglich angemeldet, jedoch
erst nachdem es zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit
diesen zwei - zuvor gekündigten - Arbeitnehmern gekommen war und die
Verurteilten damit rechnen mussten, dass die unterbliebenen
Anmeldungen doch noch entdeckt werden würden.
Der Schaden für die Sozialkassen beträgt insgesamt rund 37.500
Euro.
Die beiden Verurteilten sind nicht nur mit Geld- bzw. Haftstrafe
belegt worden, auch die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge
werden von ihnen nachgefordert.
Die Haftstrafe gegen den Mann wurde zur Bewährung auf drei Jahre
ausgesetzt. Beide Urteile sind zwischenzeitlich rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
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Datum: 22.06.2018 - 10:34 Uhr
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