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Gerade nochmal gut gegangen: 19-Jährige mit Kopfhörer beinahe überfahren

ID: 1918943

(ots) -
Eine 19-Jährige, die am Freitagmorgen (22. Juni) im Bereich des
S-Bahnhaltepunktes Englschalking die Gleise - an unerlaubter Stelle -
überschreiten wollte, hat dem Achtungspfiff des Lokführers ihr Leben
zu verdanken.

Gegen 08:20 Uhr versuchte eine 19-jährige Italienerin im Bereich
des Haltepunktes Englschalking die Gleise -entlang eines
Trampelpfades - an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle zu
überqueren. Da die Jugendliche aus Bogenhausen Kopfhörer trug, nahm
sie eine herannahende Rangierlok erst wahr, als sie sich im
Gleisbereich befand und den Achtungspfiff hörte. Der Lokomotivführer
leitete eine Schnellbremsung ein, da er die 19-Jährige sonst
touchiert hätte.

Die Italienerin und der 49-jährige Lokführer erlitten einen Schock
und mussten durch Rettungssanitäter betreut werden. Der
Triebfahrzeugfahrer wurde vor Ort abgelöst. Gegen die Italienerin
wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Durch
den Vorfall kam es zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

Erst am Montagabend (17. Juni) hatte ein deutlich alkoholisierter,
35-jähriger Pole im Bereich des Bahnhofs Gronsdorf widerrechtlich die
Gleise zum Bahnsteig abgekürzt und den Triebfahrzeugführer einer
einfahrendenden S-Bahn zu einer Schnellbremsung gezwungen.

Zwei Tage später kam am Mittwochmorgen (20. Juni) ein 37-jähriger
Deutscher aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck am S-Bahnhaltepunkt
Türkenfeld zu Tode. Ihn hatte, als er an unerlaubter Stelle abkürzte,
eine S-Bahn (Leerfahrt) erfasst.

Die Bundespolizei warnt in diesen Zusammenhang eindringlich davor,
die Gleise zu betreten bzw. an nicht vorgesehener Stelle zu
überqueren. Wie die vorgenannten Fälle zeigen, können die Gefahren,
die vom Bahnbetrieb ausgehen, immer dann, wenn man sich nicht an die
Regeln hält, verheerende Folgen nach sich ziehen. Nicht nur für den




"illegalen Gleisüberschreiter" oder dessen Familie, sondern in vielen
Fällen auch für Lokomotiv- oder Triebfahrzeugführer, die zum Teil
nach solchen - oft sogar mehrmaligen Vorfällen - den erlernten Beruf
wechseln müssen.

Zivilcourage ist auch, andere auf ihr Fehlverhalten anzusprechen.
Scheuen Sie sich deswegen nicht, wenn Sie Zeuge von
Gleisüberschreitungen, an nicht dafür vorgesehenen Stellen werden,
die- oder denjenigen, der einen Regelstoß vergeht, darauf
anzusprechen. Gerade auch dann, wenn Sie sie oder ihn kennen.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 22.06.2018 - 11:13 Uhr
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