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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds sowie dreier mutmaßlicher Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)"

ID: 1919297

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. Juni
2018) sowie vorgestern (20. Juni 2018) aufgrund von Haftbefehlen des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

den 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Veysel S., den
25-jährigen niederländischen Staatsangehörigen Agit K., den
36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Cihan A. und die 34-jährige
türkische Staatsangehörige Evrim A.

festnehmen lassen.

Die Festnahme von Veysel S. erfolgte in Gelsenkirchen durch Beamte
der Polizei Nordrhein-Westfalen unter Federführung des
Landeskriminalamtes Baden-Württemberg. Verhaftet wurden Agit K. in
Singen und Cihan A. im Landkreis Göppingen durch Spezialkräfte des
Polizeipräsidiums Einsatz der baden-württembergischen Polizei. Evrim
A. wurde im Landkreis Böblingen durch Spezialkräfte des
Landeskriminalamtes Baden-Württemberg festgenommen.

Der Beschuldigte Veysel S. ist dringend verdächtig, sich
mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1
Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus besteht gegen ihn
der dringende Tatverdacht des erpresserischen Menschenraubes (§ 239a
StGB), der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), des schweren Raubes (§
249 Abs. 1 i.V.m. § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StGB), der
gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
sowie der versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB).

Gegen die Beschuldigten Agit K., Cihan A. und Evrim A. besteht der
dringende Tatverdacht der Unterstützung der ausländischen
terroristischen Vereinigung "PKK" (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 129a
Abs. 1, Abs. 5 StGB), der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), der
gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
sowie der versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB).





In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen
folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

1.Veysel S. leitete als hauptamtlicher Kader der "Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK)" von August 2014 bis Juni 2015 das "PKK-Gebiet
Hamburg". Anschließend übernahm er die Leitung des "Gebiets Berlin",
ab Juli 2017 die Leitung des "PKK-Gebiets Stuttgart" sowie der
gebietsübergreifenden "Region Baden-Württemberg". Der Beschuldigte
befasste sich mit den typischen Aufgaben eines Gebiets- sowie
Regionsverantwortlichen und koordinierte die organisatorischen und
propagandistischen Angelegenheiten seines jeweiligen
Zuständigkeitsbereichs.

2.Veysel. S., Agit K., Cihan A. und Evrim A. kamen überein, ein
ehemaliges Mitglied der "PKK" zu entführen und ihn unter Androhung
seiner Tötung zu einer Weiterarbeit für die Vereinigung zu zwingen.
Dieses Mitglied hatte der Vereinigung den Rücken gekehrt und war
zuletzt Leiter eines im Regierungsbezirk Karlsruhe gelegenen
"PKK-Raumes".

Vor diesem Hintergrund lockte Evrim A. den Geschädigten am 12.
April 2018 unter einem Vorwand zu einem abgelegenen Ort in der Nähe
von Stuttgart. Dort wurden sie bereits von Cihan A., Agit K. sowie
von zwei weiteren Personen erwartet. Nachdem sie den Geschädigten
erfolglos aufgefordert hatten, in ein Kraftfahrzeug einzusteigen,
zerrten sie ihn mit Gewalt dort hinein. Zudem versetzten sie dem
Geschädigten zahlreiche Schläge.

Während Evrim A. am Treffpunkt verblieb, brachten Cihan A., Agit
K. sowie die beiden anderen Personen den Geschädigten in eine von dem
Beschuldigten Cihan A. im Landkreis Göppingen betriebene Gaststätte.
Dort übergaben sie den Geschädigten an Veysel S. sowie drei maskierte
und mit Pistolen bewaffnete Personen. Sodann befragte Veysel S. den
Geschädigten über einen Zeitraum von vier Stunden. Insbesondere
wollte er in Erfahrung bringen, warum sich der Geschädigte von der
"PKK" losgesagt hatte und ob er mit der Polizei zusammengearbeitet
habe. Des Weiteren forderte Veysel S. ihn auf, Unterlagen über
Spenden an die "PKK" herauszugeben. Um seinen Forderungen Nachdruck
zu verleihen, ließ Veysel S. den Geschädigten von den maskierten
Männern wiederholt schlagen. Außerdem drohte Veysel S. dem
Geschädigten mit dem Tod, falls er die Weiterarbeit für die "PKK"
auch zukünftig ablehnen oder er sich an die Polizei wenden werde.
Schließlich durchsuchte einer der maskierten Männer die Taschen des
Geschädigten und nahm dessen mitgeführtes Bargeld in Höhe von
mehreren Hundert Euro an sich. Im Anschluss daran fuhren Agit K. und
eine weitere Person den Geschädigten zu einem Ort im Landkreis
Esslingen und setzten ihn dort ab.

Die vier Beschuldigten wurden gestern (21. Juni 2018) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die
Haftbefehle eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet
hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 22.06.2018 - 14:28 Uhr
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