Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bochum zum Thema "Ölpellets"
(ots) - Aufgrund aktueller Erkenntnisse aus der laufenden
Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bochum wurde am 13.06.2018 von
Amts wegen, d.h. unabhängig von den zwischenzeitlich eingegangenen
Strafanzeigen, ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der
Firmengruppe BP/Ruhr Oel in Gelsenkirchen wegen des Vorwurfs des
unerlaubten Umgangs mit Abfällen ("Ölpellets") eingeleitet.
Hintergrund ist das mündliche Gutachten, welches ein Sachverständiger
am 17.04.2018 in der Hauptverhandlung erstattet hatte. Nach dessen
Feststellungen ist eine spezielle Analytik nötig, um die
Schwermetallgehalte der Ölpellets zutreffend darstellen zu können.
Diese Analytik geht über die üblichen Anforderungen hinaus. Die
Kenntnis des Gehalts an Schwermetallen aber ist wichtig, um die
Ölpellets schadlos einzusetzen. Die Möglichkeit der schadlosen
Nutzung wiederum ist notwendig, um das Material als Nebenprodukt frei
in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, andernfalls ist es
ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. Für einen Teil der Ölpellets
bestehen aufgrund der aktuellen Erkenntnisse Zweifel am Status als
Nebenprodukt. Es ist derzeit nicht sicher feststellbar, ob auf die
analytischen Besonderheiten der Ölpellets ausreichend hingewiesen
wurde. Wie sich aus der Ermittlungsakten ergibt, hat der zuständige
Sachbearbeiter im Nachgang der Hauptverhandlung den Sachverständigen
ergänzend befragt und aufgrund der so gewonnenen weiteren
Erkenntnisse am 18.05.2018 - vor seinem Urlaub - vermerkt, dass eine
strafrechtliche Überprüfung der Vorgänge rund um die Bewirtschaftung
der Ölpellets erforderlich und eine Verjährung nicht zu besorgen ist.
Daraus ergab sich nach dessen Urlaubsrückkehr die entsprechende
Einleitung am 13.06.2018.
Ob darüber hinaus Ermittlungen gegen weitere angezeigte Personen
geboten sind, wird derzeit geprüft.
Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen und unter
Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der
Beschuldigten bzw. angezeigten Personen werden derzeit weitere
Angaben nicht gemacht.
Gez. Dr. Kuhnert
Oberstaatsanwalt als Pressedezernent
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Bochum
Oberstaatsanwalt Dr. Kuhnert
Telefon: 0234 967-5518
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Datum: 22.06.2018 - 15:39 Uhr
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