Meinerzhagener filmt Polizeibeamte und leistet Widerstand
(ots) - Polizeibeamte wurden Sonntag, gegen 1.30 Uhr,
zu einem Imbiss an der Volmestraße gerufen. Einsatzanlass waren
Angaben zu einer Gruppe verdächtiger Jugendlicher. Zeugen gaben an,
dass sie dort gegen die Scheiben des Imbiss schlagen und sich auf dem
Parkplatz auf andere PKW erbrechen sollen. Vor Ort trafen die Beamten
auf sechs junge Männer im Alter zwischen 20 und 23 Jahren. Den
Beamten begegneten die größtenteils alkoholisierten Männer
überwiegend unkooperativ und respektlos. Während der
Personenkontrolle bemerkten die Polizisten, wie sie von einem
20-jährigen Meinerzhagener gefilmt wurden. Die mehrfache Aufforderung
dies zu unterlassen ignorierte der Mann, filmte weiter und versendete
die Aufnahmen für die Beamten erkennbar über einen Messengerdienst.
Da dies ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz darstellt, wollten
die Beamten das Handy daraufhin sicherstellen. Trotz Erläuterung der
rechtlichen Situation und Androhung von Zwangsmaßnahmen verweigerte
er weiterhin die Herausgabe. Als die Beamten das Mobiltelefon
zwangsweise an sich nehmen wollten, leistete der 20-Jährige
Widerstand, in dem er u.a. nach den Beamten trat und sich gegen die
Fesselung massiv sperrte. Er wurde in Gewahrsam genommen und
verbrachte den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam. Während der
Ingewahrsamnahme wurde er leicht verletzt. Das Handy wurde
beschlagnahmt. Alle übrigen Männer erhielten einen Platzverweis,
denen ein weiterer 20-jähriger Meinerzhagener nicht nachkam. Auch er
musste in Gewahrsam genommen werden, um den Platzverweis
durchzusetzen.
Das Filmen von Polizeibeamten oder sonstigen Einsatzkräften stellt
regelmäßig ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz dar und kann mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Zusätzlich zu dem genannten Verstoß erwartet den Meinerzhagener
nun ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
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Datum: 25.06.2018 - 11:46 Uhr
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