Lebensgefährlicher Leichtsinn
(ots) - Am 24.06.2018 gegen 16:30 Uhr erhielten die
Beamten der Bundespolizei durch die Notfallleitleitstelle der
Deutschen Bahn in Berlin die Information, dass eine männliche Person
versucht hatte außerhalb mit der S-Bahn mitzufahren.
Hierzu wollte er sich im Bereich des Haltepunktes Lichtenhagen an
den Haltegriffen der Einstiegstür zum Fahrstand des
Triebfahrzeugführers festhalten. Nachdem durch den
Treibfahrzeugführer die Person erkannt wurde flüchtete dieser.
Durch den Triebfahrzeugführer konnte gegenüber den Beamten der
Bundespolizei eine Personenbeschreibung abgegeben werden.
Im Rahmen der Fahndung konnte dann am S-Bahn Haltepunkt
Lütten-Klein ein 13-Jähriger festgestellt werden, auf den die
Personenbeschreibung zu traf. Dieser wurde von der Streife angehalten
und befragt. Gegenüber den Beamten gab er die Tat zu, wurde in die
Obhut genommen und an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Dies
geschah aber nicht, bevor dieser eindringlich über die extremen
Gefahren hingewiesen wurden und es sich hierbei nicht um einen
"Dummen Jungen Streich" sondern um ein lebensgefährliches Handeln.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
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Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
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Datum: 25.06.2018 - 12:18 Uhr
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