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Verkehrsunfälle mit Fahranfängern

ID: 1920509

(ots) - (Ar.) Gleich zwei Verkehrsunfälle, die
jeweils Fahranfänger verursacht haben, musste die Bad Nenndorfer
Polizei am vergangenen Wochenende aufnahmen. In beiden Fällen wurden
die jeweiligen Fahrzeuginsassen, darunter ein 1 jähriges Kind, in
umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Zu lebensgefährlichen
Verletzungen kam es glücklicherweise nicht.

Bereits am Freitag, dem 22.06.2018, gegen 07.55 Uhr, befuhr ein
18jähriger aus Seggebruch mit seinem PKW in der Gemarkung Apelern die
L 444 in Rtg. Großhegesdorf. Auf der regennassen, abschüssigen und
kurvigen Fahrbahn geriet er nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen
vermutlich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit zunächst nach
rechts auf den Grünstreifen und anschließend ausgangs einer
Linkskurve in den linken Straßengraben. Das Fahrzeug musste von der
Feuerwehr wieder aufgerichtet werden. Der 18jährige wurde ins
Klinikum Vehlen gebracht, wo er zunächst stationär aufgenommen wurde.
Am PKW enstand Sachschaden von ca. 3000 EUR. Gegen den Fahrer wurde
eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

Am Sonntag, dem 24.06.2018, gegen 18.20 Uhr, befuhr eine ebenfalls
18jährige aus Haste mit ihrem PKW die B 442 in Rtg. Wunstorf. Mit im
Fahrzeug befanden sich eine 23 jährige Beifahrerin und ein 1jähriges
Kind in einer Babyschale auf dem Rücksitz. Aus noch unbekannter
Ursache geriet die Fahranfängerin auf gerader Strecke zunächst auf
den rechten Grünstreifen, lenkte dann vermutlich gegen, fuhr über die
Gegenfahrbahn auf den linken Grünstreifen und knickte dort einen
Leitpfosten ab. Nach der Spurenlage stellte sich der PKW dann
vermutlich quer und geriet wieder über die gesamte Fahrbahn über die
rechtsseitige Böschung hinaus und prallte dann gegen einen Baum.
Fahrerin und Beifahrerin wurden in die Krankenhäuser nach Neustadt
und Gehrden eingeliefert und mussten dort stationär verbleiben. Das




Kind wurde vorsorglich ebenfalls in Krankenhaus verbracht, erlitt
aber keine ernsten Verletzungen. Die Fahrerein muss sich nun wegen
fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten.

Beide Fahranfänger sind im Besitz einer Fahrerlaubnis auf Probe
und müssen sich je nach den näheren Umständen auf Nachschulungen und
eine Verlängerung der Probezeit einstellen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bad Nenndorf
Hauptstraße 18
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723/94610
E-Mail: poststelle(at)pk-bad-nenndorf.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
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Datum: 25.06.2018 - 12:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-NI
Stadt:

Apelern, Haste



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