Öffentlichkeitsfahndung der Bundespolizei: Wer kennt diesen Mann?
(ots) -
Am 28.10.2017 vergaß ein Reisender beim Ausstieg im Bonner
Hauptbahnhof seinen Rucksack im Zug. Der Rucksack wurde wieder
gefunden, jedoch fehlten Laptop, Mobiltelefon sowie ein Tablet und
Bargeld in Höhe von 1220,- Euro.
Mit Beschluss ordnete das Amtsgericht Bonn die
Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern eines unbekannten
Tatverdächtigen an, der den Rucksack nach Abfahrt des Zuges an sich
genommen hat. In diesem Zusammenhang sucht die Bundespolizei nach dem
Tatverdächtigen und fragt:
- Wer kennt die Person auf den Fotos?
- Wer kann Hinweise zum Aufenthaltsort geben?
Hinweise nimmt die Bundespolizei rund um die Uhr unter der
kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 oder jede andere
Polizeidienststelle entgegen. Die Öffentlichkeitsfahndung wurde
ebenfalls auf der Homepage der Bundespolizei unter
www.bundespolizei.de veröffentlicht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Martina Dressler
Telefon: 0221/16093-103
Mobil: + 49 (0) 173 56 21 045
Fax: + 49 (0) 221 16 093 -190
E-Mail: presse.k(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Marzellenstraße 3-5
50667 Köln
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.06.2018 - 16:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1922601
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Öffentlichkeitsfahndung der Bundespolizei: Wer kennt diesen Mann?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).