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Grenz- und kontinentübergreifende Zusammenarbeit der Behörden führt zu Verurteilung wegen Menschenhandel zur sexueller Ausbeutung

ID: 1923398

(ots) - Ein langwieriges
Ermittlungsverfahren, das seinen Ursprung im Dezember 2016 aufgrund
eines Hinweises und den folgenden Ermittlungen bei der
Kriminaldirektion Trier fand, ging heute in einer Gerichtsverhandlung
am Crown Court in Birmingham zu Ende.

Im Fokus der Ermittler stand eine 51-jährige Nigerianerin, die
Frauen aus Nigeria nach Deutschland geschleust und hier zur
Prostitution gezwungen haben soll. Als Druckmittel neben Bedrohungen
der Familie in Nigeria wurde auch ein Voodoo-Schwur geleistet, der
alle Betroffenen aufgrund ihres Glaubens daran gefügig machen sollte.
Nun ist ein Urteil gefallen. Die Hauptangeklagte wurden in allen
Anklagepunkten schuldig gesprochen, das Strafmaß wird der Richter
vermutlich in der kommenden Woche verkünden.

Ein gefälschter Reisepass sorgte im Dezember 2016 dafür, dass die
Ermittler der Trierer Kriminalpolizei das Verfahren ins Rollen
brachten. In vielen und langwierigen Vernehmungen von geschädigten
Frauen wurde das Ausmaß des Verdachts des Menschenhandels und der
Zwangsprostitution deutlich. Aus ärmlichen Verhältnissen stammend
sahen die Geschädigten in einer Arbeit in Deutschland die einzige
Chance, sich und ihre Familie ernähren zu können.

Die 51-jährige Zuhälterin nutzte den afrikanischen Voodoo-Glauben
dazu aus, die geschädigten Frauen mit einem Voodoo-Schwur gefügig zu
machen. Während des Voodoo Rituals mussten die Frauen unter anderem
Blut mit Würmern trinken, das Herz eines Huhnes essen und wurden mit
einer Rasierklinge in die Haut geritzt. Der abschließende Schwur
bestand darin, die Schulden an die Beschuldigte zurückzuzahlen, nicht
wegzulaufen und sich nicht der Polizei zu offenbaren.

Diese Einschüchterung, die in unserer Gesellschaft niemanden unter
Druck setzen würde, ist für diese Frauen aufgrund ihrer Erziehung und




Kultur sehr lebensbedrohend. Dass sie für die Schleusung zwischen
30.000 Euro und 38.000 Euro bezahlen bzw. als Prostituierte
"abarbeiten" sollten, wurde ihnen teils erst gesagt, nachdem sie sich
durch die Voodoo-Rituale an die Zuhälterin gebunden hatten.

Nachdem die Frauen nach einem beschwerlichen Weg in Deutschland
angekommen waren, mussten sie monatlich mindestens 1.500 Euro an ihre
Zuhälterin zahlen. Man drohte mit dem geleisteten Voodoo-Schwur und
auch die Angehörigen in Nigeria wurden bedroht. Unter anderem über
die Auswertung von Geldtransferzahlungen identifizierten die
Ermittler der Kriminaldirektion Trier zusammen mit dem
Bundeskriminalamt und der National Crime Agency (NCA) Birmingham
schließlich die 51-jährige Nigerianerin als Haupttäterin. Sie lebt in
London und reiste nach Nigeria (Benin City), um dort die jungen
Frauen anzuwerben.

Am 24. August 2017 nahmen Mitarbeiter der NCA Birmingham die
Zuhälterin schließlich bei einer Einreise von Nigeria nach London am
Flughafen Heathrow fest. Insgesamt fünf ihrer Opfer sagten gegen die
Tatverdächtige aus. Sie wurde heute am Birmingham Crown Court des
Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung für schuldig befunden, das
Urteil wird in der kommenden Woche durch den zuständigen Richter
erwartet.

Basis für dieses Ermittlungsverfahren war eine länderübergreifende
Zusammenarbeit der beteiligten Behörden - der Kriminaldirektion
Trier, der Staatsanwaltschaft Trier, des Bundeskriminalamts, der NCA
Birmingham, Europol und auch der Polizei in Nigeria. Dieser Fall
macht deutlich: Für Täter organisierter Kriminalität und
Menschenhandel spielen Ländergrenzen keine Rolle. Darum ist die
Zusammenarbeit verschiedener Behörden, auch grenz- und
kontinentübergreifend, so wichtig.




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Telefon: 0651-9779-0
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Datum: 28.06.2018 - 16:12 Uhr
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