Amok-Alarm war bewusste Manipulation
(ots) - Bezugnehmend auf unsere Pressemeldung vom
21.06.2016 um 13:30 Uhr "Entwarnung: Amok-Alarm stellt sich als
Fehlalarm heraus", haben die weiterführenden Ermittlungen ergeben,
dass es sich bei dem Amok-Fehlalarm vermutlich um eine bewusste
Manipulation der Amokwarnanlage handelte.
Es wurden ein Ermittlungsverfahren gemäß § 145 StGB wegen
Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs-
und Nothilfemitteln eingeleitet sowie weitere Ermittlungen
aufgenommen. Wir prüfen derzeit zudem weiterhin, die Kosten für den
entstandenen Einsatz in Rechnung zu stellen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz
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Datum: 29.06.2018 - 13:53 Uhr
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