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22-Jähriger mit zwei Haftbefehlen festgenommen

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(ots) - Am 28.06.2018, gegen 13:00 Uhr kontrollierten
Bundespolizisten auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg einen 22-Jährigen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei,
stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle der
Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlagen. Wegen des Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung wurde er im
Oktober 2016 zu einer Strafe von 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder
der Zahlung von 400 Euro verurteilt. Davon hatte er noch eine
Restersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen zu verbüßen oder eine Zahlung
von 150 Euro zu leisten. Dieser Strafvollstreckung entzog er sich.
Der zweite Haftbefehl gegen ihn lag vor aufgrund einer Verurteilung
wegen des Erschleichens von Leistungen in drei Fällen, ebenfalls vor
dem Amtsgericht Magdeburg. In diesem Fall wurde er im August 2017 zu
einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen oder der Zahlung von 450
Euro verurteilt. Da er sich auch hier der Strafvollstreckung entzog,
wurde gegen ihn ein Haftbefehl erstellt. Da der junge Mann die
Strafen nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt
nach Burg verbracht. Hier wird er nun die nächsten 60 Tage verbleiben
müssen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 29.06.2018 - 13:55 Uhr
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