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HL_St. Lorenz /



Versuchte Flucht vor der Polizei

ID: 1924169

(ots) - ++ Gemeinsame Medieninformation der
Polizeidirektion Lübeck und der Staatsanwaltschaft Lübeck ++

Zwei Motorroller erregten am Donnerstagmorgen (28.06.2018) gegen
02.00 Uhr im Bereich der Stockelsdorfer Straße die Aufmerksamkeit
einer Funkwagenbesatzung der Polizei.

Die beiden Rollerfahrer hatten sich an der Kreuzung Stockelsdorfer
Straße / Friedhofsallee nebeneinander in Fahrtrichtung Stockelsdorf
eingeordnet und unterhielten sich. An beiden Rollern waren
Versicherungskennzeichen angebracht. Als die Ampel für die
Rollerfahrer auf grün schaltete, schauten die beiden Fahrer in
Richtung des Funkwagens und beschleunigten ihre Kräder auf deutlich
mehr als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit: Bei der
anschließenden Verfolgungsfahrt lasen die Beamten auf dem Tacho des
Polizeifahrzeuges zeitweilig Geschwindigkeiten von deutlich über 100
km/h ab. Zusätzlich versuchten beide Rollerfahrer mehrmals, den mit
Blaulicht und Martinshorn folgenden Funkwagen auszubremsen oder am
Überholen zu hindern. Erst in der Straße Drögeneck kam einer der
beiden Rollerfahrer zum Stehen, so dass ein Beamter des
4.Polizeirevieres den Fahrer, einen 21-jährigen aus
Mecklenburg-Vorpommern, an der Fortsetzung der Fahrt hindern konnte.

Bei der Kontrolle des Rollers stellte sich unter anderem heraus,
dass das vermutlich aus einem Diebstahl vor sechs Jahren stammende
Versicherungskennzeichen an einem fahrerlaubnispflichtigen 125
ccm-Roller angebracht war, der darüber hinaus auch der Haftpflicht-,
der Steuer- und der Zulassungspflicht unterlag. Der 21-jährige war
nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und konnte keine
Fahrzeugpapiere vorweisen.

Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,61
Promille. Der Beschuldigte wurde daher zum Zwecke einer
Blutprobenentnahme dem 2. Polizeirevier zugeführt. Der Roller wurde




sichergestellt und auf dem Betriebshof eines Abschleppunternehmers
abgestellt.

In der Zeit der Blutprobenentnahme wurde von Beamten des 2.
Polizeirevieres in der Nähe des Anhalteortes eine zweite Person
angetroffen, die exakt der Beschreibung des anderen Rollerfahrers
entsprach und darüber hinaus den sehr auffälligen Motorradhelm bei
sich führte. Bei der Kontrolle dieser Person, einem 22-jähriger
Lübecker, stellte sich heraus, dass dieser ebenfalls nicht im Besitz
der erforderlichen Fahrerlaubnis für Motorräder (A1) war. Da auch bei
dem 22-jährigen deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden
konnte, wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft Lübeck auch in diesem
Fall die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und auf dem 2.
Polizeirevier durchgeführt.

Vonseiten der Polizei wurden gegen beide Personen umfangreiche
straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ermittlungsverfahren
eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Polizei_n
ode.html

Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 29.06.2018 - 14:45 Uhr
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