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Start für elektronischen Datenermittlungsbeleg im Polizeikommissariat Wildeshausen

ID: 1924252

(ots) - Heute wurde im Rahmen der offiziellen
Unterzeichnung eines Überlassungsvertrages zwischen dem Landkreis
Oldenburg und der Polizeidirektion Oldenburg der Startschuss zur
Erprobung des elektronischen Datenermittlungsbelegs im
Polizeikommissariat Wildeshausen gegeben.

Ab dem 1. Juli 2018 werden die Polizeibeamtinnen und -beamten des
Polizeikommissariats Wildeshausen mit den durch den Landkreis
überlassenen Geräten erkannte Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen,
die dann mit Hilfe dieser Geräte in einem elektronischen Verfahren
direkt an die Bußgeldbehörde versendet werden können. Dadurch wird
das bisherige Verfahren auf eine papierlose Variante umgestellt.

Daraus ergeben sich sowohl für die Polizei, als auch für die
betroffenen Bußgeldbehörden neben der Zeitersparnis weitere positive
Aspekte in der Bearbeitung: So bestehen unter Berücksichtigung der
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch neue statistische
Auswertemöglichkeiten und die Recherchefähigkeit von Massendaten.
Insgesamt verspricht sich die Polizei von der neuen Technik eine
Effizienzsteigerung bei der Erfassung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris
Pistorius, war im Rahmen seiner Sommerreise bei der Unterzeichnung
des Überlassungsvertrages in Wildeshausen dabei und sagte: "Ich
verspreche mir vom Pilotversuch des elektronischen
Datenermittlungsbelegs eine deutliche Arbeitserleichterung für die
Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz- und Streifendienst, aber
auch bei den entsprechenden Bußgeldbehörden."

Der Erprobungszeitraum beträgt zunächst ein Jahr.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045




E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 29.06.2018 - 18:11 Uhr
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