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Pressemitteilung der Polizeidirektion Main-Taunus vom Samstag, 30.06.2018

ID: 1924430

(ots) - Pressemitteilung der Polizeidirektion am Taunus
vom Samstag, den 30.06.2018

1.Zeugenaufruf! Erneuter Brand eines Birnbaumes in Schwalbach -
Jugendliche zündeln

Tatort: 65824 Schwalbach; Friedhof / Viergötterstein Tatzeit:
Freitag, 29.06.2018, 21:24 Uhr

Dank eines aufmerksamen Mitteilers wurde die Ausbreitung eines
Brandes verhindert. Verdächtig machten sich drei Jugendliche, als
diese wegrannten, nachdem sie den Spaziergänger erblickten.
Unmittelbar danach fing ein Birnbaum Feuer und der Mitteiler
verständigte die Feuerwehr, die durch Löscharbeiten einen Übergriff
der Flammen auf weitere Bäume und Sträucher verhindern konnte. Nach
den drei Jugendlichen, zu denen Personenbeschreibungen vorliegen,
wird nun gefahndet. Wer Hinweise zu den Identitäten der Brandstifter
gegeben, wird gebeten sich bei der Kriminalpolizei in Hofheim zu
melden (06192 / 2079-0) Folgende Hinweise zu den Personen liegen vor:

- Drei männliche Personen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren
- Ca. 180cm groß
- Alle trugen einen Bart und waren dunkel gekleidet
- Südländischer Phänotyp
- Zwei Personen waren schlank, der Dritte fiel durch seine
dickliche Statur auf

Bereits am 21.05.2018 kam es an derselben Örtlichkeit zu einem
Brand eines Birnbaumes. Ob es sich um dieselben Täter handelt wird
ermittelt.

2.Hund aus vermüllten Wohnwagen gerettet

Tatort: 65719 Hofheim, OT: Wallau, Robert-Bosch-Straße Tatzeit:
25.06.-29.06.2018

Tierliebhabern schmerzt bei dieser Meldung mit Sicherheit das
Herz: Die Polizei rettete am Freitag einen Hund, der unter widrigen
Verhältnissen in einem Wohnwagen gehalten wurde. Aufmerksame Zeugen,
die Gestank und Hundegebell aus einem seit mehreren Tagen
abgestellten Wohnwagen wahrnahmen, informierten die Polizei. Auf




Grund der vorherrschenden Temperaturen wurde der Wohnwagen
unverzüglich durch die Polizei geöffnet und es bot sich der
Polizeistreife ein Bild des Grauens. Der Hund lebte auf 2
Quadratmetern zwischen Müll, eigenen Exkrementen und Ungeziefer. Der
Hund wurde in Obhut genommen und wird in einem Tierheim verpflegt.
Gegen den Hundehalter wird wegen des Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz ermittelt.

3.Dreijähriges Mädchen von Hund gebissen

Tatort: 65795 Hattersheim, Schützenstraße Tatzeit: Freitag,
29.06.2018 um 22:30 Uhr

Klein, weich und flauschig - welcher Hund erweckt nicht die
Neugierde von kleinen Kindern? Aber VORSICHT, nicht jeder Hund ist so
lieb und möchte gestreichelt werden, wie es dem ersten Anschein nach
wirkt. Diese Erfahrung musste leider auch ein kleines dreijähriges
Mädchen machen, die mit dem kleinen Hund spielen wollte.
Offensichtlich fühlte sich der Hund durch das auf ihn zulaufende
Mädchen bedroht und biss das Mädchen in den Oberschenkel, welches auf
Grund der Verletzung in einem Krankenhaus behandelt werden musste.
Liebe Eltern, bitte halten Sie immer zunächst Rücksprache mit dem
Hundehalter, ob der Hund gegenüber Kindern positiv gesonnen ist. Und
selbst dann ist höchste Obacht und ein vorsichtiges Vorgehen geboten.

4.Verkehrsdelikte

4.1Zwei Fahrzeugführer ohne Führerschein unterwegs Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht: Zwar konnte ein griechischer Fahrzeugführer
in den frühen Morgenstunden des 29.06.2018 der Polizeistreife aus
Flörsheim einen chilenischen Führerschein vorzeigen, doch hatte
dieser zum Tatzeitpunkt keine Gültigkeit mehr. Denn ab Begründung des
ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein Führerschein, der
nicht von einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt wurde, grundsätzlich
für die Dauer von sechs Monaten. Danach wird der Führerschein nicht
mehr anerkannt. Folglich musste ein Strafverfahren gegen den in
Flörsheim wohnenden 28-Jährigen eingeleitet werden.

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Hofheim am 29.06.2018
um 12:30 Uhr beichtete ein 60-Jähriger Hofheimer unmittelbar den
Beamten, dass er nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Dieser
wurde ihm vor etlichen Jahren entzogen. Zwar hätte dieser bereits
einen neuen Führerschein erwerben können, dies hatte er aber
offensichtlich versäumt und fuhr seit Jahren ohne einen Führerschein
zu haben Auto. Die Strafe, die auf den Hofheimer zukommen wird, wird
mit Sicherheit nicht günstiger ausfallen, als die versäumte
Investition in einen neuen Führerschein.

4.2Verkehrsunfallflucht mit erheblichen Sachschaden

Tatort: 65795 Hattersheim, Bertha-von-Suttner-Weg Tatzeit:
Freitag, 29.06.2018, 17:30 - 22:00 Uhr

Ein schwarzer Renault Captur, der ordnungsgemäß auf einem
Parkplatz der Fahrzeugeigentümer abgestellt war, wurde bei einer
Verkehrsunfallflucht erheblich beschädigt, so dass ein geschätzter
Sachschaden von ca. 5000EUR entstand. Der oder die
Unfallverursacher/in stößt vermutlich beim Ausparken mit so großer
Wucht gegen das Heck des geparkten Fahrzeuges, dass durch den
Aufprall der geparkte Renault sogar verschoben wurde. Möglicherweise
handelt es sich bei dem den Unfall verursachenden Fahrzeug um ein
weißes Fahrzeug, da entsprechende Spuren am Tatort gesichert wurden.
Wer Hinweise zum Sachverhalt geben kann, wird gebeten sich mit dem
Regionalen Verkehrsdienst in Hattersheim in Verbindung zu setzen
(06190/936045)

4.3. Zeuge gibt Hinweise zu begangener Unfallflucht

Tatort: 65719 Hofheim, OT: Wallau; Langenhainer Straße 2 Tatzeit:
Freitag, 29.06.2018, 21:20 Uhr

Ein aufmerksamer Zeuge hört einen lauten Knall - Grund dafür war
ein Verkehrsunfall. Eine Fahrzeugführerinstieß beim Ausparken gegen
einen geparkten C-Klasse Mercedes und fährt anschließend davon. Vom
schlechten Gewissen geplagt, kehrt die Fahrzeugführerin zum Unfallort
zurück und begutachtet den entstandenen Schaden. Aus unbekannten
Gründen fährt sie wieder davon ohne die Polizei zu benachrichtigen.
Der Zeuge konnte der Polizei das Kennzeichen des flüchtenden
Fahrzeuges mitteilen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, da
offensichtlich doch ein Schaden an dem Mercedes entstanden ist. Die
Polizei rät daher einen möglichen Verkehrsunfall immer der Polizei zu
melden, auch wenn ein Schaden offensichtlich nicht vorhanden ist.
Denn auch unsichtbare Schäden können bei einem Anstoß an ein Fahrzeug
entstehen. Ein Verlassen des Unfallortes führt dann mitunter zu einem
Strafverfahren. Auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt
vor Strafe nicht!

gefertigt von: Bettenbühl, POK'in, KvD-V




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
KvD.Hofheim.ppwh(at)polizei.hessen.de
Telefon: (06192) 2079-0
E-Mail: KvD.Hofheim.ppwh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 30.06.2018 - 10:55 Uhr
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