Inhaberin zu Geldstrafe verurteilt
(ots) -
Inhaberin zu Geldstrafe verurteilt
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte in der Gastronomiebranche
Landkreis Schwarzwald-Baar: Die Betreiberin eines
Gastronomiebetriebes wurde durch das zuständige Amtsgericht in
Donaueschingen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt in 13 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000
Euro verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat die Firmeninhaberin über einen
längeren Zeitraum hinweg zwei Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese
jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben. Zudem
wurden die den beiden Arbeitnehmern gewährten Sachbezüge für
Unterkunft und Verpflegung ebenfalls nicht den Sozialkassen gemeldet,
sodass diese Lohnbestandteile nicht erfasst und abgerechnet werden
konnten. Durch diese Vorgehensweisen hat die Verurteilte versucht,
sich einen Vermögensvorteil durch die eingesparten Sozialabgaben zu
verschaffen.
Der Schaden für die Sozialkassen beträgt gut 5.500 Euro.
Die Verurteilte hat nun nicht nur die Geldstrafe zu bezahlen, auch
die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von ihr
nachgefordert.
Der Fall kam durch einen entsprechenden Hinweis des Ausländeramtes
Villingen-Schwenningen ans Tageslicht.
Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 03.07.2018 - 09:41 Uhr
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