PKW zwingt Regionalexpress zur Notbremsung
(ots) - Bahnübergang Mühlenweg; Ein bislang
unbekannter PKW-Fahrer hat am Mittwochabend für die Notbremsung eines
Zuges auf der Fahrt von Oldenburg nach Leer bei Bad Zwischenahn (LK
Ammerland) gesorgt. Laut ersten Hinweisen hatte zuvor gegen 19:43 Uhr
ein silberfarbener BMW 5er (alte Baureihe) den Bahnübergang trotz
geschlossener Halbschranken passiert. Der aufmerksame und umsichtige
56-jährige Lokführer leitete nach Erkennen des Fahrzeuges auf dem
Bahnübergang neben der Abgabe von Achtungspfiffen sofort eine
sogenannte Schnellbremsung ein. Eine Kollision mit dem PKW konnte so
verhindert werden. Der Zug fuhr zum Vorfallszeitpunkt etwa 120 km/h.
Reisende sind laut jetzigem Kenntnisstand nicht zu Schaden gekommen.
Der Fahrer wird als etwa 20-30 Jahre alt beschrieben. Er trug ein
helles T-Shirt. Das Kennzeichen des PKWs konnte nicht abgelesen
werden. Der Lokführer musste in Leer abgelöst werden. Strafrechtliche
Ermittlungen wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr"
wurden eingeleitet. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich bei der
Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 - 218 38 0 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Daniel Hunfeld
Telefon: 05924 7892 111
E-Mail: Daniel.Hunfeld(at)Polizei.Bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.07.2018 - 07:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1927666
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-BadBentheim
Stadt:
Bad Zwischenahn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" PKW zwingt Regionalexpress zur Notbremsung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).