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(BC) Bad Buchau - Fahrradfahrer muss zur Blutentnahme / Ein 39-Jähriger radelte in der Nacht zum Donnerstag betrunken durch Bad Buchau.

ID: 1927914

(ots) - Eine Polizeistreife überprüfte den Mann in der
Riedlinger Straße. Weil er rund zwei Promille hatte, musste er eine
Blutentnahme über sich ergehen lassen. Der 39-Jährige wird wegen
Trunkenheit im Verkehr angezeigt.

Die Polizei weist darauf hin, dass sich Fahrradfahrer bereits ab
0,3 Promille strafbar machen können. Dies ist der Fall wenn sie
Ausfallerscheinungen haben und zum Beispiel Verkehrsregeln
missachten, Schlangenlinien fahren oder einen Unfall verursachen. Ab
1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut Fahruntüchtig. Es muss
mit einer empfindlichen Strafe und dem Verlust der Fahrerlaubnis
gerechnet werden.

++++1253114

Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




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Datum: 05.07.2018 - 11:02 Uhr
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