(KA) Philippsburg / B35, Verkehrsunfall unter Alkohol
(ots) - Am Mittwoch, 04.07.2018, kam auf der B 35
zwischen Huttenheim und Graben-Neudorf gegen 20:45 Uhr ein
22-jähriger Fiatfahrer alleinbeteiligt offenbar aufgrund seiner
Alkoholisierung von der Fahrbahn ab. Als er Gegenlenken wollte, kam
sein Fahrzeug ins Schleudern und geriet nach rechts. Es prallte
hierbei auf die Böschung und überschlug sich. Der Fiatfahrer konnte
sich anschließend lediglich mit Prellungen aus dem Fahrzeug befreien.
Bei der folgenden Unfallaufnahme wurde bei einem Atemalkoholtest ein
Ergebnis von 0,4 Promille festgestellt, weshalb der Verunfallte mit
einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen muss.
Die Polizei möchte auf die 0,3-Promillegrenze hinweisen: Ab 0,3
Promille, die zum Beispiel schon durch das Trinken von einem Glas
Bier oder Wein erreicht sein können, wird von einer sogenannten
"relativen Fahruntüchtigkeit" ausgegangen. Dabei gilt im Allgemeinen,
dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter
Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Aber: Bei auffälliger Fahrweise, beispielsweise Schlangenlinien,
oder bei einem Unfall, kommt bereits ab diesem Alkoholwert eine
Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Hier können die
Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder
auch eine Freiheitsstrafe sein.
Lea Dittrich, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 05.07.2018 - 11:34 Uhr
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