Zwei Geschäftsführer zu Geldstrafen verurteilt
(ots) -
Zwei Geschäftsführer zu Geldstrafen verurteilt
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte wegen illegaler
Beschäftigung
Landkreise Tuttlingen und Rottweil: Zwei Geschäftsführer eines
Bauunternehmens aus dem Landkreis Tuttlingen wurden durch die
zuständige Staatsanwaltschaft in Rottweil wegen der Beschäftigung von
Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang durch Strafbefehle zu
Geldstrafen in Höhe von 6.000 Euro beziehungsweise 3.600 Euro
verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Singen ermittelten, haben die beiden Firmeninhaber
neun osteuropäische Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Land beschäftigt,
ohne dass diese jedoch eine entsprechende Arbeitserlaubnis für
Deutschland vorweisen konnten. Die Arbeitnehmer wurden durch ein in
Polen ansässiges Unternehmen vermittelt und erhielten von diesem auch
Visa zum Aufenthalt in der EU. Diese Visa berechtigten jedoch
lediglich zum Aufenthalt zu touristischen Zwecken und nicht zur
Ausübung einer Beschäftigung.
Durch diese Vorgehensweise haben die beiden Verurteilten versucht,
sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, da osteuropäische
Subunternehmer (Vermittler) in der Regel deutlich weniger Geld für
die vermittelten Arbeitskräfte verlangen als entsprechende deutsche
Unternehmen.
Die Arbeitnehmer wurden zwischenzeitlich bereits durch das
zuständige Ausländeramt ausgewiesen.
Die beiden Strafbefehle sind zwischenzeitlich rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
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Datum: 05.07.2018 - 14:33 Uhr
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