Unehrlichkeit zahlt sich nicht aus - Finder einer Geldbörse behält diese bei sich
(ots) - Dass sich Unehrlichkeit nicht auszahlt, musste ein
59-jähriger Mann aus Hess. Oldendorf erfahren.
Eine 34-jährige Frau aus Hameln ließ bereits am Samstagnachmittag,
30.06.2018, auf einem Tankstellengelände am Hastenbecker Weg ihr
Portmonee liegen. In der Geldbörse befanden sich nicht nur diverse
Karten und Ausweise, sondern auch ein höherer Bargeldbetrag, der für
eine bevorstehende Urlaubsreise gedacht war.
Als die 34-Jährige später den Verlust bemerkte und bei der
Tankstelle nachfragte, war die Geldbörse samt Inhalt verschwunden.
Als auch eine anschließende Anfrage beim Fundbüro ergab, dass dort
das vermisste Portmonee nicht abgegeben wurde, erstattete die
Geschädigte am Dienstag, 03.07.2018, bei der Polizei Hameln eine
Anzeige.
Die aufnehmenden Beamten sichteten die Videoaufzeichnungen der
Tankstelle und konnten erkennen, wie der Fahrer eines Wohnmobils das
liegengelassene Portmonee an sich nahm und das Tankstellengelände
verließ. Da auf den Aufzeichnungen das Kennzeichen des Wohnmobils zu
sehen war, gab es hoffnungsvolle Ermittlungsansätze.
Die Spur führte zu einem 59-jährigen Mann aus Hess. Oldendorf. Mit
einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Tasche suchten
Beamte noch am Dienstagnachmittag die Wohnanschrift des
Wohnmobilhalters auf. Nachdem die Beamten der Grund für das
Erscheinen erklärt hatten, führte der Mann die Polizisten in die
Kellerräume des Hauses, wo die gesuchte Geldbörse in einem Schrank
deponiert war.
Am nächsten Tag konnte der 34-Jährigen Frau das Portmonee samt
Inhalt übergeben werden, die sich trotz eines Fehlbetrages sichtlich
über die "Zurückführung" freute und überglücklich und erleichtert in
den Urlaub fahren konnte.
Dem unehrlichen Finder, der gegenüber den Durchsuchungsbeamten
versicherte, dass er die Fundsache in den nächsten Tagen bei einer
zuständigen Stelle abgeben wollte, wurde ein Strafverfahren wegen
einer Fundunterschlagung eingeleitet.
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Datum: 06.07.2018 - 12:08 Uhr
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