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Vermehrte Kontrolle von Altmetallsammlern im Landkreis Goslar

ID: 1929494

(ots) -
In den Wohngebieten des Landkreises sind immer wieder
Kleintransporter zu beobachten, die von Privatpersonen Altmetalle
einsammeln. Ob das ausgediente Fahrrad, der schwere alte Heizkörper,
Metallbetten, Spinde oder andere Gegenstände aus Metall, die schon
immer im Haus in der Ecke oder im Weg gestanden haben. Natürlich
freut sich ein jeder, wenn unmittelbar von der Haustür eine Abholung
erfolgt und man sich der alten und mittlerweile überflüssigen
Gegenstände entledigen kann. Doch bei genauerer Betrachtung wurde
festgestellt, dass bei einer Vielzahl dieser Sammlungen gegen
unterschiedliche Rechtsnormen verstoßen wird. Polizeioberkommissar
Thomas Schreck hat sich mit diesem Bereich besonders auseinander
gesetzt und bei den Kontrollen neben Verstößen gegen die
Straßenverkehrs- und die Fahrzeugzulassungsverordnung auch gewerbe-,
steuer- und umweltrechtliche Übertretungen erkannt. Bei einem am
vergangenen Sonnabend im goslarer Stadtgebiet kontrollierten
Altmetallsammler handelte es sich um eine männliche Person, die mit
einem Fiat Kleintransporter mit bulgarischer Zulassung unterwegs war.
Aufgefallen war das Fahrzeug, weil ganz offensichtlich der
Beladungszustand zu bemängeln war. Altmetalle verschiedenster Art
lagen in loser Schüttung auf der künstlich erhöhten Ladefläche und
von einer Ladungssicherung, insbesondere in der obersten Lage, konnte
keine Rede sein. Bei näherer Betrachtung musste POK Schreck dann
feststellen, dass sich auch Elektrogeräte und eine Autobatterie auf
der Ladefläche befanden. Alte, insbesondere nicht mehr
funktionstüchtige Elektrogeräte gelten als gefährlicher Abfall. Seit
einigen Jahren dürfen nur noch zertifizierte Betriebe Elektroschrott
zurücknehmen. Auch der gewerbliche Transport ist reglementiert. Im
Landkreis Goslar dürfen gewerblich nur die
Kreislaufwirtschaftsbetriebe derartige Sammlungen durchführen.




Private Sammlungen, wie sie häufig auch vermischend durch sogenannte
Altmetallsammler durchgeführt werden, sind nicht statthaft und im
Landkreis Goslar nicht genehmigt. Spätestens seit 2016 müssen
Privatpersonen ihren Elektroschrott fachgerecht entsorgen. Dies
bedingt natürlich auch, dass sie ihre alten Elektrogeräte nicht
einfach Personen überlassen dürfen, die keine Genehmigung zur Annahme
oder zum Transport dieser Geräte haben. Somit ist es untersagt, den
netten, mit ihren Kleintransportern durch die Nebenstraßen fahrenden
Personen den alten Kühlschrank, die defekte Waschmaschine, den
veralteten Computer oder das in Einzelteilen nach einem gescheiterten
Reparaturversuch herumliegende Elektrowerkzeug zu übergeben. Denn
dabei handelt es sich nicht um eine fachgerechte Entsorgung. Davon
betroffen sind sämtliche Geräte mit Stecker und Kabel. Auch
Elektronikkleingeräte, wie Smartphones, Rasierapparate und
elektrische Zahnbürsten fallen hierunter. Zurück zu dem
kontrollierten Altmetallsammler. Dieser hatte zwar ein Gewerbe bei
der Stadt Goslar angemeldet, jedoch besaß er keine Sammelgenehmigung
für den Landkreis. Da er eine Vielzahl von alten Gegenständen, die
vornehmlich aus Metall bestanden, dabei hatte, konnte er nicht
reklamieren, privat unterwegs zu sein. Dagegen sprach auch, dass
diese Person bereits mehrfach mit gefüllter Ladefläche, jedoch auch
anderem Transportfahrzeug, unterwegs war. Bei genauerer Betrachtung
des Kleintransporters kamen POK Schreck dann Bedenken, was die
Verkehrssicherheit betraf. Eine Untersuchung durch einen
Sachverständigen holte 38 Mängel zu Tage. Am gefährlichsten waren
nicht isolierte, spannungsführende Kabel am Armaturenbrett, welche
eine Inbrandsetzung zur Folge haben können, ein stark ausgeschlagenes
Radlager an der Vorderachse, die stark beschädigte Bodenplatte des
Laderaumes, wo die Gefahr bestand, dass Teile der schweren Ladung
durch und somit auf die Fahrbahn fallen konnten und erhebliche
Defekte an der Bremsanlage. Das unweigerliche Urteil über den zwanzig
Jahre alten Fiat durch den begutachtenden Ingenieur lautete
verkehrsunsicher. Da mit einem verkehrsunsicheren Kraftfahrzeug nicht
am Verkehr teilgenommen werden darf, wurde dem 38 Jahre alten
Mann,der vor fünf Jahren zugezogen und seither seinen ständigen
Aufenthalt in Deutschland hat, die Weiterfahrt mit dem Transporter
untersagt. Im Zuge der Wägung der Radlasten wurde weiterhin
festgestellt, dass mehr als 300 kg zu viel Ladung transportiert
worden war. Da es sich um einen Kleintransporter mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen handelte, schlug also auch eine
Überladung um mehr als 10 % zu Buche. Da sich der verantwortliche
Fahrer und Altmetallsammler bereits seit 2013 in Deutschland aufhält,
jedoch bereits im vergangenen Jahr mit dem selben Fahrzeug
angetroffen worden war, wird nun auch steuerrechtlich gegen ihn
vorgegangen werden. Die Nutzung eines im Ausland zugelassenen
Kraftfahrzeugs durch eine Person, die in Deutschland ihren ständigen
Aufenthalt hat, ist nur vorübergehend gestattet. Hier liegt jedoch
bereits eine über Monate andauernde Nutzung, ohne das Fahrzeug in
Deutschland registrieren lassen zu haben, vor. Wie aus dem
vorliegenden Text ersichtlich ist, hat der 38 jährige eine Vielzahl
von Rechtsnormen übertreten. Die Missetaten zusammenfassend, wird auf
den Betroffenen Mann eine Ǵeldbuße im vierstelligen Bereich
zukommen.

Im Auftrag

Jach, PHK




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Datum: 07.07.2018 - 15:31 Uhr
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