Falsche Angaben zur Person verhinderte Verhaftung nicht.
(ots) - Am Samstag, den 07.07.2018, wurde ein 30
jähriger Armenier von der Bundespolizei am Hauptbahnhof in
Saarbrücken verhaftet. Aufgefallen war der Mann, als er in
alkoholisierten Zustand Frauen ansprach. Da er keinerlei
Ausweispapiere mit sich führte, wurde er zur Feststellung seiner
Personalien zur Dienststelle verbracht. Dort gab er zwar den
richtigen Namen, jedoch ein abweichendes Geburtsdatum an. Da die
Beamte Zweifel an den Angaben hatten, wurde er erkennungsdienstlisch
behandelt. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft
Saarbrücken den 30-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und
Diebstahl mit Haftbefehl suchte. Weiter wurde in seinem Fahrzeug eine
geringe Menge von Rauschgift gefunden. Nachdem die Verfahren wegen
Verstoß gegen das BtmG und falscher Namensangabe eingeleitet waren
und er den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1073 EUR entrichtet
hatte, wurde er auf freiem Fuß belassen.
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Datum: 08.07.2018 - 11:43 Uhr
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