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+++ Kontrolle des gewerblichen Personenverkehrs mit Schwerpunkt Erkennen technischer Mängel +++ Beanstandungsquote von 63 Prozent +++

ID: 1930458

(ots) -
Im Jahr 2017 nutzten in Deutschland Fahrgäste über 11,5 Milliarden
Mal den Liniennahverkehr und den Linienfernverkehr mit Bussen. Pro
Tag bedeutet dies, dass durchschnittlich 31,5 Millionen Fahrgäste im
Linienverkehr befördert wurden. Die zunehmende Zahl der Fahrgäste
führt hierbei unweigerlich zu einem weiter steigenden Konkurrenzdruck
unter den Busunternehmen. Schwere Verkehrsunfälle unter Beteiligung
von Linien- und Reisebussen in der frühen Vergangenheit zeigen
deutlich, dass technische "Unterwegskontrollen" von Nutzfahrzeugen
wichtig sind, um ein beständig hohes Niveau der Verkehrs- und
Betriebssicherheit bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zu erreichen.

Am Freitag, 06.07.2018, führten speziell geschulte
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der
Polizeidirektion Oldenburg in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr auf
der Bundesautobahn 1, an der Tank- und Rastanlage Wildeshausen - Süd,
eine Kontrolle insbesondere von Bussen durch. In Anbetracht des
einsetzenden Reiseverkehrs wurden insgesamt 19 Fahrzeuge mit dem
Schwerpunkt Erkennen technischer Mängel kontrolliert, davon neun
Busse. Von diesen 19 kontrollierten Fahrzeugen wurden 12 beanstandet.
Das entspricht einer Beanstandungsquote von 63,16 Prozent. Erfreulich
war, dass in Bezug auf technische Beanstandungen keine
sicherheitsrelevanten Schwachstellen festgestellt wurden. Bei den
festgestellten Mängeln handelte es sich um solche, die eine
Weiterfahrt möglich machten.

Aber natürlich auch der gewerbliche Güterverkehr, der die
Kontrollstelle passierte, geriet in den Fokus der Kontrolleure.

Ein 37-jähriger Bremer war mit einem Klein-Lkw mit Putzmaschine
auf den Weg von Osnabrück nach Stuhr. Bei der Kontrolle der Ladung
wurden zwei völlig ungesicherte Gasflaschen auf der Ladefläche
festgestellt, wobei an einer Gasflasche zusätzlich verbotswidrig noch




ein Brenner montiert war. Weiterhin waren 1000 kg Zement, die
ebenfalls auf der Ladefläche befördert wurden, unzureichend
gesichert. Die Weiterfahrt konnte dem Fahrer erst nach Durchführung
einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung gestattet werden. Ihn erwartet
ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. (siehe Foto)

Durch das BAG wurde ein 52-jähriger Moldawier, der mit seinem
Sattelzug Fleisch- und Wurstwaren von Cloppenburg nach Dänemark
transportierte, kontrolliert. Auch hier war die Ladung unzureichend
gesichert. Zudem stellten die Kontrolleure fest, dass der Fahrer
seine gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten hatte. Erst
nach einer nachträglichen Ladungssicherung sowie Zahlung einer
Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro konnte der Moldawier seine
Fahrt nach Dänemark fortsetzen.

Eine kostspielige Reparatur erwartet den 64-jährigen Fahrer eines
Lkw mit Anhänger aus dem Raum Borken (NRW), der Gerüstteile nach
Hamburg transportieren wollte. Bei der Kontrolle des Lkw sowie des
Anhängers wurden Mängel am Hilfsrahmen des Lkw und ein defekter
Luftfederbalg festgestellt. Bei der anschließenden Vorführung beim
TÜV stellte sich heraus, dass am Anhänger ebenfalls Mängel am
Querträger und Federbalg gegeben waren. Der Fahrer konnte seine Fahrt
unter Auflagen fortsetzen, muss die festgestellten Mängel jetzt
innerhalb von 14 Tagen beseitigen und erneut beim TÜV vorstellig
werden. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 270 Euro.

Auch einem 46-jährigen Mann aus dem Raum Bremen musste die
Weiterfahrt zunächst untersagt werden. Bei der Kontrolle des
Fahrzeugs wurde festgestellt, dass auf der Sattelzugmaschine im
Bereich der Sattelkupplung zwei aufeinander gestapelte Gitterboxen
auf Holzklötzen mit Zurrgurten befestigt waren. Die Sattelzugmaschine
wurde insofern "zweckentfremdet" eingesetzt. Die Zurrgurte waren an
nicht zugelassenen Zurrpunkten fixiert worden. Der Fahrer musste die
Gitterboxen wieder abbauen. Erst danach konnte er seine Fahrt
fortsetzen. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. (siehe Foto)




Rückfragen bitte an:
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Pressestelle
Ulrike Lünsmann
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 09.07.2018 - 12:14 Uhr
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