Nach Zeugenaufruf gestohlenes Fahrzeug gefunden
(ots) - Unser Zeugenaufruf vom Wochenende hat dazu
geführt, dass ein gestohlenes Auto am Montagmorgen wieder gefunden
und sichergestellt werden konnte. Erst am Samstag war unsere
Pressemeldung zu dem "doppelten" Einbruch in einen Imbissbetrieb im
östlichen Stadtgebiet online gegangen. Die Täter waren in zwei
aufeinanderfolgenden Nächten in die Firmenräume eingedrungen und
hatten Bargeld, Fahrzeugpapiere, Zündschlüssel sowie das dazu
passende Auto, das auf dem Betriebsgelände stand, mitgenommen.
Die Medien griffen die Veröffentlichung auf - am Montagmorgen las
ein Mann aus dem Stadtteil Morlautern beim Frühstück in der Zeitung
davon und konnte der Polizei den entscheidenden Hinweis geben: Der
gesuchte Wagen war ihm aufgefallen, weil er seit dem Wochenende
plötzlich in Morlautern stand. Und tatsächlich: Es handelte sich um
das gestohlene Fahrzeug.
Jetzt bittet die Polizei um weitere Zeugenhinweise und fragt: Wer
hat gesehen, wer den Wagen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag
(5./6. Juli) in Morlautern am "Kieferberg" abgestellt hat? Hinweise
bitte an die Kripo unter Telefon 0631 / 369 - 2620.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.07.2018 - 16:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1930938
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPWP
Stadt:
Kaiserslautern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nach Zeugenaufruf gestohlenes Fahrzeug gefunden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).