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Blitzblank, und trotzdem nicht immer "sauber"/

Zoll kontrolliert Gebäudereinigungsgewerbe

ID: 1930980

(ots) -
Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung am 2. Juli 2018 waren
insgesamt 58 Beschäftigte des Hauptzollamtes Heilbronn vom Standort
Heilbronn sowie vom Standort Tauberbischofsheim im Einsatz.

Kontrollen wurden sowohl im Hohenlohekreis, dem Landkreis
Schwäbisch Hall, dem Main-Tauber-Kreis sowie im Landkreis und in der
Stadt Heilbronn durchgeführt.

Ziel der konzertierten Kontrollaktion war es, Missstände
aufzudecken, wie beispielsweise Verstöße gegen den tariflich
vereinbarten Mindestlohn. Für Beschäftigungsverhältnisse im Bereich
der Innen- und Unterhaltsreinigungen beträgt dieser 10,30 Euro und
bei Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten stehen abhängig Angestellten
mindestens 13,55 Euro Lohn zu. Viele der in dieser Branche
bestehenden Jobs sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Bei den sowohl risikoorientiert ausgewählten als auch
verdachtsunabhängig durchgeführten Kontrollen des Hauptzollamtes
wurden die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 116 Arbeitnehmern
in 42 unterschiedlichen Betrieben überprüft.

Unregelmäßigkeiten, die zeitnah u. a. mittels weiterer Betriebs-
und Geschäftsunterlagenprüfungen aufgeklärt werden, sind in folgenden
Bereichen festgestellt worden:

- zwölf Sachverhalte, die Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften
vermuten lassen,
- sieben Fälle möglicher Beitragsvorenthaltung,
- ein Verdachtsfall, der erste Anhaltspunkte für
Leistungsmissbrauch gibt.

Darüber hinaus verzeichnete der Zoll in sechs Fällen Verletzungen
sonstiger Vorschriften wie Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und
Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999




E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 09.07.2018 - 21:00 Uhr
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Kategorie:

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