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Bundespolizeiinspektion Rostock warnt! Bahnanlagen sind keine Spielplätze!

ID: 1931047

(ots) - Immer wieder, aber insbesondere in der Ferienzeit,
kommt es zu Einsätzen der Bundes- und Landespolizei, auch in
Mecklenburg-Vorpommern, durch Bahnstromunfälle von Kindern,
Jugendlichen und Heranwachsenden, die mit schweren Verletzungen oder
sogar tödlich enden. Eine der größten Gefahren an Bahnanlagen stellt
der bis zu 15.000 Volt starke Strom, der durch die Oberleitungen der
Bahn fließt, dar. Hierbei muss man nicht einmal die Oberleitung
berühren. Das bloße Annähern kann zu einem lebensbedrohlichen
Stromüberschlag führen. Zu den häufigsten Ursachen gehören das
Klettern auf Waggons oder Strommasten und das S-Bahn-Surfen. Erst vor
zwei Wochen konnte in Rostock ein 13-Jähriger festgestellt werden,
der versucht hatte, mit der S-Bahn von außerhalb mitzufahren. Dieser
konnte aber noch rechtzeitig erkannt werden, wodurch Schlimmeres
verhindert werden konnte. Aber auch spielende Kinder am Gleis oder
das Auflegen von Steinen und anderen Gegenständen auf den Gleiskörper
führen regelmäßig zu Einsätzen der Polizei. Von daher lautet der
wichtigste Grundsatz: Bahnanlagen sind keine Spielplätze. Es ist
verboten, sie zu betreten. Auch bei dem Gedanken, dass die Gefahr bei
einem Foto bzw. Selfie im Gleis oder das Abkürzen über die Gleise
berechenbar ist, droht hier eine lebensgefährliche Gefahr. Züge
können nicht ausweichen und haben mitunter einen Bremsweg von bis zu
1.000 Metern. Auch die hohe Geschwindigkeit und die Tatsache, dass
man die Züge erst spät hört, sollte nicht unterschätzt werden.

Damit die Ferien und der Urlaub nicht zum Albtraum werden unser
Appell an die Eltern. Sensibilisieren sie ihre Kinder auf die
Gefahren, damit Schlimmeres vermieden werden kann.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock




Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 10.07.2018 - 08:34 Uhr
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