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Fehlender Sachkundenachweis bei Asbest-Abrissarbeiten

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(ots) - Am Samstagmittag (13.30 Uhr) beabsichtigte ein
56-jähriger Mann aus Euskirchen, das Dach an einer Lagerhalle
abzureißen. Die Welldachplatten bestanden aus Asbestmaterial. Aus
diesem Grund beauftragte der Euskirchener eine spezielle Baufirma,
die alle erforderlichen Schutzmaßnahmen durchführte. Jedoch fehlte
dem Auftraggeber ein Sachkundenachweis. Die Arbeiten wurden in
Absprache mit der Polizei und der Berufsgenossenschaft eingestellt.
Dem Mann droht nun eine Anzeige. Die Abrissarbeiten von
Asbestmaterialien erfordern bestimmte Voraussetzungen nach dem
Chemikaliengesetzt in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung.




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Kreispolizeibehörde Euskirchen
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Telefon: 02251/799-203 od. 799-0
Fax: 02251/799-209
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Datum: 10.07.2018 - 12:56 Uhr
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