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Bei Reinigungsunternehmen ist nicht alles sauber

Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zoll im Reinigungsgewerbe

ID: 1931702

(ots) -
Augsburg: In den frühen Morgenstunden nahmen Ermittlungsbeamte des
Hauptzollamts Augsburg zahlreiche Reinigungsfirmen in ganz Schwaben
unter die Lupe und erfuhren, dass auch bei Reinigungsunternehmen
nicht alles sauber ist. Im Rahmen einer bundesweiten Aktion, einer
sogenannten Schwerpunktprüfung, wurden vor Ort Beschäftigte zu ihren
Arbeitsverhältnissen befragt, es wurden Aufzeichnungen über die
Arbeitszeiten und den Arbeitslohn eingesehenen und in einigen Fällen
sind nun weitere Ermittlungen erforderlich. Es wurden insgesamt 32
Unregelmäßigkeiten festgestellt. Dabei handelte es sich um die
klassischen Verstöße im Bereich der Schwarzarbeit, wie zum Beispiel
das Vorenthalten und Veruntreuen von Beiträgen zur Sozialversicherung
(10 Fälle), Leistungs-missbrauch beim Bezug von Arbeitslosengeld (3
Fälle) und die Unterschreitung des Mindestlohns (11 Fälle). In 8
Fällen wurden sonstige Verstöße festgehalten. Insgesamt waren 96
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an der Aufdeckung der
Zuwiderhandlungen beteiligt.

Zusatzinformation: Bundesweite Schwerpunktprüfungen sind
großangelegte Einsätze, die in jeweiligen Branchen zum selben
Zeitpunkt in ganz Deutschland durchgeführt werden. Bei dieser
aktuellen Prüfung wurde der Schwerpunkt auf das Reinigungsgewerbe
gelegt. Weitere Informationen zur Arbeit der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit finden Sie unter www.zoll.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 10.07.2018 - 15:21 Uhr
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