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Feuerwehr und Provinzial empfehlen:

Rauchwarnmelder vor und nach dem Urlaubüberprüfen

ID: 1931761

(ots) -
Am Freitag, den 13. Juli, ist zum zweiten Mal in diesem Jahr
bundesweiter Rauchwarnmeldertag. Der Verband der Feuerwehren in NRW
und die Provinzial Versicherungen weisen anlässlich des Aktionstages
auf die erforderliche Überprüfung von Rauchwarnmeldern hin.
Verbraucher sollten die in ihren Wohnräumen installierten
Rauchwarnmelder vor und nach jedem Urlaub testen. So können sie
sicherstellen, dass diese einwandfrei funktionieren und Fehlalarme
aufgrund technischer Ursachen vermieden werden.

Urlaubszeit ist Fehlalarmzeit

"Gerade in der Urlaubszeit kann es vorkommen, dass die Feuerwehr
alarmiert wird, obwohl es gar nicht brennt. Manchmal piept der
Rauchwarnmelder beim Nachbarn, weil seine Batterie leer oder der
Melder durch z.B. Staub oder Flusen verdreckt ist", erklärt Stefan
Weber, Abteilungsleiter Schadenverhütung der Provinzial Rheinland
Versicherung AG. Mirco Schneider, Brandassessor und Leiter der
Abteilung Schadenverhütung der Westfälischen Provinzial Versicherung
AG, ergänzt: "Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen Alarm-
und Warnton eines Rauchwarnmelders nicht. Dabei ist es recht einfach,
den viel lauteren Alarmton vom Warnton oder dem eines Weckers zu
unterscheiden, wenn man den Probealarm durch drücken des Testknopfes
einmal ausprobiert hat."

Wer für die Urlaubszeit gleich auf Nummer sicher gehen will,
installiert Rauchwarnmelder mit dem Qualitätszeichen Q. Diese
verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre
hält, und produzieren generell weniger Fehlalarme durch äußere
Einflüsse oder technische Ursachen.

Tipps zur Wartung von Rauchwarnmeldern

"Fehlfahrten der Feuerwehr kann man durch eine richtige Pflege der
Rauchwarnmelder vorbeugen", erläutert Tristan Krieger, Referent für
Brandschutzerziehung und -aufklärung beim Verband der Feuerwehren in




NRW, und empfiehlt: "Hinterlassen Sie während Ihres Urlaubs Ihren
Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei Fehlalarmen
können diese den Rauchwarnmelder abstellen oder eine Wartungsfirma
benachrichtigen."

Rauchwarnmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch
mindestens einmal jährlich, auf ihre Funktionstüchtigkeit zu
überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnung frei
zugänglich ist und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist
eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines
Probealarms über die Prüftaste.

Mehr zum Thema Rauchwarnmelder finden Sie auf der gemeinsamen
Homepage der Provinzial Versicherungen und des Verbandes der
Feuerwehren in NRW: www.sicherheitserziehung.de




Rückfragen bitte an:

Verband der Feuerwehren in NRW e.V.
Windhukstraße 80
42277 Wuppertal

Tristan Krieger
Telefon: 0202 317712-12
E-Mail: tristan.krieger(at)vdf-nrw.de
http://www.vdf-nrw.de

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Datum: 10.07.2018 - 16:16 Uhr
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