Nach Messerangriff vom 6. Juli 2018:
Unterbringungsbefehl gegen 41-Jährigen erlassen (Bodelshausen)
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
(Nachtrag zu den bisherigen Pressemeldungen, zuletzt vom
08.07.2018/17.17 Uhr)
Bodelshausen (TÜ): Gegen den 41-jährigen, türkischen
Staatsangehörigen, der den Ermittlungen zufolge am vergangenen
Freitag in Bodelshausen mit einem Messer auf einen 35-jährigen Syrer
eingestochen hatte, ist zwischenzeitlich ein Unterbringungsbefehl
erlassen worden.
Wie bereits berichtet, ermittelte das Kriminalkommissariat
Tübingen gegen den Beschuldigten zunächst wegen des Verdachts der
gefährlichen Körperverletzung. Die weiteren Ermittlungen ergaben
zwischenzeitlich den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts. Der
offenbar psychisch auffällige Beschuldigte befand sich bereits seit
Samstag in stationärer, psychiatrischer Behandlung. Im Laufe des
Dienstags wurde der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Tübingen beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser
erließ den beantragten Unterbringungsbefehl und wies den Verdächtigen
in die geschlossene, forensische Abteilung eines Zentrums für
Psychiatrie ein. (mr)
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Polizeipräsidium Reutlingen
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Datum: 11.07.2018 - 10:27 Uhr
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